Um Künstler und Vereine aus Ahaus und den Ortsteilen in der Pandemie zu unterstützen, hat der Rat 100.000 Euro Fördermittel auf den Weg gebracht. Ab sofort können Anträge gestellt werden.

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100.000 Euro Fördermittel für Kultur warten in Ahaus auf Anträge

rnRat entscheidet einstimmig

Ab sofort können Kulturschaffende aus Ahaus und den Ortsteilen insgesamt 100.000 Euro Fördermittel der Stadt beantragen. Das Geld aus einem Sonderfonds soll möglichst einfach vergeben werden.

Ahaus

, 26.06.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

100.000 Euro Fördermittel können Kulturschaffende in Ahaus und den Ortsteilen in diesem Jahr bei der Stadt beantragen. Der Rat hat am Mittwochabend einem Sonder-Kulturfonds zugestimmt und die entsprechenden Förderrichtlinien verabschiedet.

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Damit will die Stadt kulturelle und künstlerische Projekte und Veranstaltungen von Ahauser Kulturschaffenden fördern, die in der Stadt Ahaus oder den Ortsteilen stattfinden und eine kulturelle Wirkung für die Stadt Ahaus und/oder die Ortsteile haben.

Natürlich gibt es klare Regeln, um an die Fördergelder zu kommen. Einige Beispiele:

  • Der Förderbetrag kann maximal 75 Prozent der zu erwartenden Projektkosten betragen. Über eine Defizitabdeckung hinaus wird nicht gefördert.
  • Eine Förderung muss schriftlich bei der Stadt beantragt werden. Die im schriftlichen Förderbescheid angeführten Bedingungen sind Grundlage für den Erhalt und Verwendung der Förderung.
  • Die Verwaltung der Stadt Ahaus entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vom Rat zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Dabei werden angemessene Eigenleistungen vorausgesetzt.
  • Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
  • Die Regelfördersumme soll 2.500 bis 5.000 betragen. Für Einzelfälle soll auch eine Höchstfördersumme von 10.000 Euro möglich sein. Darüber entscheidet die Verwaltung. Sollten die Förderbeträge noch größer sein, entscheidet der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Ehrenamt.
  • Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Antragsfrist beginnt sofort (bereits eingegangene Anträge werden hierbei berücksichtigt) und endet entweder am 15. Dezember oder nach Bewilligung der bereitgestellten Summe von zunächst 70.000 €. Eine zweite Antragsfrist beginnt am 1. September und endet ebenfalls am 15. Dezember – oder wenn die übrigen 30.000 Euro vergeben sind.

Keine Diskussion aber einstimmiger Beschluss

Eine Diskussion gab es im Rat zu dem Sonderfonds nicht. Einzig Ludwig Niestegge (UWG) ergriff das Wort. Es sei sehr zu begrüßen, dass ein Projekt mit bis zu 75 Prozent gefördert werde. „Das reduziert die Risiken in der Vereinsarbeit“, betonte er. Der Rat stimmte schließlich geschlossen für den Sonderfonds.

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Die 100.000 Euro für diesen Sonderfonds hatte ursprünglich der Finanzausschuss auf Antrag der Grünen bereits im März so vorgesehen und in den Haushalt eingeplant. Mit dem Geld sollen neue Projekte angestoßen werden um die finanziellen Notlagen bei Künstlern und Vereinen abzufedern.