Neue Verordnung für Osterfeuer 2024 in Werne Das müssen Veranstalter bei der Anmeldung beachten

Neue Verordnung für Osterfeuer: Das müssen Veranstalter bei der Anmeldung beachten
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Der Ostersonntag fällt 2024 auf den 31. März und ist damit noch mehr als zwei Monate hin. Doch die Planungen für die diesjährigen Osterfeuer in Werne sind schon längst im Gange. Die Stadtverwaltung hatte für die traditionellen Veranstaltungen bereits im Jahr 2023 eine veränderte Verordnung angekündigt, diese letztendlich aber doch noch verschoben. Die meisten Veranstalter seien damals bereits zu weit in ihren Planungen fortgeschritten gewesen. Am 28. September 2023 wurde dann die neue Verordnung beschlossen. Diese greift nun erstmals.

Die Stadt begründet die Neuerungen mit einem besseren Schutz von Natur und Umwelt. Osterfeuer seien zwar eine schöne Tradition, die Belastung durch Feinstaub aber ein Problem. Jedes Feuer würde zudem die Gefahr bergen, Personen zu gefährden und Sachen zu schädigen, wenn es außer Kontrolle gerät.

Daher ist das Ziel der Änderung, die Anzahl der Osterfeuer in der Lippestadt zu begrenzen und die Veranstalter zur Zusammenlegung zu bewegen, um die Feinstaubbelastung so gering wie möglich zu halten. „Außerdem wollen wir Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, mögliche Schäden für Tiere, Pflanzen und die Umwelt sowie Brandgefahren zu minimieren“, heißt es auf der Internetseite der Stadtverwaltung.

Jan-Frederic Lochthofen beim Anzünden des Feuers auf dem Gelände seiner Familie an der Capeller Straße.
Jan-Frederic Lochthofen im vergangenen Jahr beim Anzünden des Feuers auf dem Gelände seiner Familie an der Capeller Straße. © Jörg Heckenkamp (Archiv)

Nur mit Genehmigung

Osterfeuer zählen zu den sogenannten Brauchtumsfeuern, die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung von allen Menschen besucht werden können. Ausdrücklich verboten ist die private Müllverbrennung im eigenen Garten. Laut Verordnung dürfen Siedler- und Nachbarschaftsgemeinden, Vereine, Verbände und Glaubensgemeinschaften ein Osterfeuer ausrichten. Dafür ist eine Genehmigung erforderlich.

Christian Neugebauer vom Dezernat Straßen und Verkehr weist darauf hin, dass mittlerweile eine rein elektronische Anmeldung möglich sei. Den Link dorthin finden Veranstalter unter https://www.werne.de/de/aktuelles/meldungen/2024-02-12-osterfeuer-neue-regelungen.php im Netz. Der Veranstalter muss das geplante Osterfeuer spätestens zwei Wochen im Voraus schriftlich bei der Stadt Werne beantragen. Die Frist für ein Osterfeuer an Ostermontag (1. April) endet also am 18. März. Für die Genehmigung erhebt die Verwaltung eine Gebühr in Höhe von 50 Euro.

Umschichtung zum Tierwohl

Wenn es an die Entsorgung von Weihnachtsbäumen geht, bieten Vereine gerne an, die Bäume als Brennmaterial für die Osterfeuer zu verwenden. Das Material darf aber frühestens vier Wochen vor Ostern zusammengetragen werden. Das heißt, in diesem Jahr dürfen Veranstalter frühestens ab dem 1. März aufschichten. Passiert das früher, besteht die Gefahr, dass Kleintiere, Vögel und Insekten sich einnisten. Deshalb müssen bereits vorhandener Grünschnitt und Co. regelmäßig umgeschichtet werden, auch am Tag des Abbrennens, um das zu verhindern.

Die bis Ende September gültige Verordnung für die Stadt Werne stammte aus dem Jahr 2006, ist sich Christian Neugebauer auf Nachfrage sicher. Seitdem gab es mehrere Gesetzesänderungen, etwa hinsichtlich des Schutzes vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen.

Dieser Artikel erschien erstmals am 24. Januar 2024.

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