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Warten auf Baugenehmigungen: So lange dauert die Bearbeitung der Anträge in Werne
Bauen
Auf das Erteilen einer Baugenehmigung wartet manch ein Häuslebauer schon mal etwas länger. Die Spanne der Bearbeitungszeit von entsprechenden Anträgen ist auch in Werne groß.
Wer ein Haus bauen möchte, benötigt nicht nur das nötige Kleingeld und ein Grundstück, sondern auch eine Genehmigung. Dass die Mühlen der Bürokratie in manchen Fällen allerdings ziemlich langsam mahlen, ist kein Staatsgeheimnis. Gilt das auch für den Bereich des Wohnungsbaus? Das wollten wir genauer wissen und haben der Stadt Werne einen Fragenkatalog geschickt.
Aus den Antworten für den Betrachtungszeitraum zwischen Januar 2020 und Oktober 2021 geht hervor: Im Mittel warteten Antragsteller 34 Arbeitstage auf das Erteilen einer Baugenehmigung. Die kürzeste Bearbeitungszeit lag laut Angaben der Verwaltung bei sechs Arbeitstagen, die längste bei 120. Rückblickend auf den Schnitt der Jahre 2010 bis 2019 hat sich die Wartezeit durchaus verlängert. In diesem Zeitraum lag sie im Mittel bei 31 Arbeitstagen. Der schnellste Antrag war nach zwei Tagen bearbeitet, der zeitaufwändigste nach 362 Tagen.
Viele Faktoren beeinflussen Bearbeitungszeit
Für diese breite Spanne hat die Verwaltung eine simple Erklärung. „Es gibt einfachere und kompliziertere Anträge. Gut ausgearbeitete Anträge und fehlerhafte, unvollständige Anträge. Dieses hat alles Einfluss auf den Bearbeitungszeitraum“, heißt es in der Antwort der Stadt. So könne beispielsweise schon die Grundstückslage den Zeitaufwand einer Genehmigung beeinflussen. Zudem habe sich auch die Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen auf das Antragswesen ausgewirkt.
Insgesamt sind zwischen Januar 2020 und Oktober 2021 genau 102 Anträge für Wohnbebauung bei der Stadt Werne eingegangen. Abgelehnt wurde davon bis zum Zeitpunkt unserer Anfrage kein einziger. Allerdings befanden sich 24 Anträge auch noch in Bearbeitung.
Und was müsste passieren, damit die Baugenehmigungsverfahren schneller vonstatten gehen? Die Stadt Werne verweist hier unter anderem auf die dünne Personallage - zumal es durch die geänderte Gesetzgebung immer mehr Aufgaben gebe, die von Bauämtern mit übernommen werden müssten.
Nach der Überarbeitung der Bauordnung NRW 2018 und 2021 gebe es mehr Bauvorhaben, die genehmigungsbedürftig sind, aber ohne Bauvorlageberechtigen eingereicht werden dürfen - darunter Dachgauben: „Da die Bürger oft keine Fachleute sind, bedarf es hier sehr viel Beratung und Zeit, um zu einem Ergebnis zu gelangen“, so die Verwaltung. Die Beratung zur Ausarbeitung von Bauanträgen gehöre jedoch nicht zum Aufgabenbereich von Bauämtern.
Geboren 1984 in Dortmund, studierte Soziologie und Germanistik in Bochum und ist seit 2018 Redakteur bei Lensing Media.
