Anfang Oktober 2022 wurden in seinem Zimmer in der Wohnung seiner Eltern zwei Butterfly-Messer und ein Schlagring entdeckt. Gegenstände, die der Werner (25) nicht haben durfte. Dem Fund folgte ein Strafverfahren gegen den jungen Mann, der nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geriet.
Jetzt saß er im Amtsgericht Lünen auf der Anklagebank und überließ seinem Verteidiger das Reden. Der brachte es trocken auf den Punkt: „Er weiß, dass er das Zeug nicht haben darf. Das ist jugendlicher Schwachsinn.“ Sein Mandant stimme der Einziehung der Waffen selbstverständlich zu. Wobei es sich bei einem Butterfly-Messer lediglich um eine Attrappe gehandelt habe. Mittlerweile habe der Werner eine Wohnung, einen anderen Job und eine neue Freundin. Auch habe er sich von seinem alten Umfeld gelöst. „Da hat sich bei ihm schon einiges getan.“
Die Richterin redete ebenfalls Klartext: „Sie haben da Mist gemacht.“ Und, mit Blick auf zehn ältere Voreintragungen im Strafregister betonte sie: „Es muss jetzt irgendwann mal Schluss sein.“ Zu Gunsten des Werners wertete sie andererseits, dass er sich bereits früh geständig zeigte, der außergerichtlichen Einziehung der Waffen zustimmte und es darüber hinaus zu einer positiven Entwicklung kam. Sie beließ es in diesem Fall bei 750 Euro Geldstrafe. Eine Entscheidung, die der 25-Jährige sofort akzeptierte.
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