Neue Regeln für Wärmepumpen, Solar- und Windanlagen Stadt gibt wichtige Hinweise für Eigentümer

Stadt weist auf neue Regeln für Wärmepumpen, Solar- und Windanlagen hin
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Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, passt die Landesregierung NRW die Bauordnung an. Nach einem Erlass aus dem Dezember soll die neue Regelung 2024 im Gesetz verankert werden. Das hat Auswirkungen auf die Installation von Solaranlagen, Wärmepumpen und Kleinwindkraftanlagen. Zu schnell vorpreschen sollten Eigentümer jedoch nicht, wie Petra Göbel aus der Abteilung Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Werne im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt.

Denn: Auch wenn durch den Erlass viele Hürden purzeln, bedeutet das nicht, dass Hauseigentümer die Bauaufsichtsbehörde ab sofort einfach links liegen lassen können. Wer von bestimmten Vorgaben abweichen will, muss dafür nämlich einen Antrag stellen - und eine Erlaubnis erhalten. Wer das nicht tut, geht ein unnötiges Risiko ein.

„Wenn Nachbarn klagen, bin ich mir nicht sicher, wie ein Richter in solchen Fällen aktuell entscheiden würde“, sagt Göbel. Derzeit binde die Stadt - sofern sie denn über die Vorhaben von Eigentümern informiert wird - stets die Nachbarn mit ein und dokumentiere deren Einverständnis.

Neue Abstandsgrenzen bei PV-Anlagen

Zum Beispiel, wenn es um Photovoltaikanlagen auf Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern geht. Die können auf Grundlage des Erlasses nämlich nun ohne Abstand zur Dachfläche des Nachbarn beziehungsweise zu sogenannten Brandwänden installiert werden. Bislang schreibt die Bauordnung aus Brandschutzgründen einen Mindestabstand von 0,5 Metern für Anlagen vor, deren Außenseiten aus nicht-brennbarem Material hergestellt sind. Bei Modulen mit brennbarem Material sind es 1,25 Meter.

„Je nach Zuschnitt des Dachs kann das schon mal eine komplette Modulreihe ausmachen, wenn man den Abstand nicht mehr einhalten muss“, sagt Göbel. Wer den Abstand unterschreitet, muss sich dies jedoch nach wie vor von der Behörde genehmigen lassen.

Ein Mann vermisst eine Solarzelle mit einem Zollstock.
Auch bei Solaranlagen gelten neue Abstandsregeln. © picture alliance/dpa

Um eine Abstandsregelung geht es auch beim Aufstellen von Wärmepumpen. Bislang galten diese nicht als selbstständige bauliche Anlagen, sondern als Teil der Gebäudeaußenwand. Das hatte zur Folge, dass sie - vor allem aus Lärmschutzgründen - mindestens drei Meter entfernt vom Nachbargrundstück stehen mussten.

Durch den Erlass wird diese Regelung gekippt. Aktuell muss die Bauaufsichtsbehörde dennoch eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn der bis dato vorgeschriebene Abstand unterschritten wird. Die Behörde muss dann abwägen, ob in dem konkreten Einzelfall die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange wichtiger sind als die Einsparung von Energie und Wasser.

Baugenehmigung für Windenergie-Anlagen

Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung stellt aber auch klar: „Der Unternehmer, der die Wärmepumpe installiert und anschließt, muss seinem Auftraggeber erklären, dass die Wärmepumpe allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.“ Dazu gehörten auch die Immissionsschutzvorschriften. „Stellt der Hauseigentümer die Wärmepumpe selbst auf, muss er sich dies von einem Sachverständigen bescheinigen lassen.“

Die dritte Säule des Erlasses bezieht sich auf Kleinwindkraftanlagen bis zu einer Höhe von zehn Metern. Diese zählen nun zu den „verfahrensfreien“ Bauvorhaben. „Das Problem ist, dass diese Regelung nicht in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie Mischgebieten gilt“, betont Petra Göbel. Heißt im Klartext: Wer in seinem Garten eine Windkraftanlage bauen möchte, braucht dafür eine klassische Baugenehmigung. Die Landesregierung sieht nämlich auch im Falle von kleinen Anlagen ein zu großes „nachbarschaftliches Konfliktpotential“. Daher müsse die Zulässigkeit von Windenergieanlagen stets vor dem Aufbau geprüft werden.

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