Jürgen Pahmeier möchte sich dauerhaft vom Energieträger Erdgas verabschieden, aktuell betreibt er seine Heizungsanlage mit dem fossilen Brennstoff. Daher entschied sich der 76-Jährige für eine Wärmepumpe. Viele Wohneigentümer versprechen sich von den kostspieligen Anlagen eine mittel- bis langfristige Kostenersparnis. So auch der Pensionär aus Castrop-Rauxel, bereits im Mai 2022 tätigte er die Bestellung. Doch es gibt ein Problem. Seine Nachbarn sind skeptisch, sie befürchten Beeinträchtigungen. Das Gerät soll nur wenige Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen. Am Dienstag (21.2.) setzten Handwerker die Investition mithilfe eines Krans auf Pahmeiers Garagendach ab. Kurz darauf meldete sich das Bauamt: Für die Inbetriebnahme fehle noch eine Genehmigung.
Mit schwerem Gerät wuchteten Fachleute das Außenteil der Anlage auf die dafür vorgesehene Position. Damit habe er die Aufmerksamkeit des städtischen Bauamts auf sich gelenkt, glaubt Jürgen Pahmeier. Denn circa 30 Minuten nach Beginn der Arbeiten rief ein Vertreter des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung bei ihm an. „Man habe Grund zur Annahme, dass ich ein nicht genehmigtes Bauvorhaben durchführe“, zitiert der Pensionär. Laut Pahmeier lag ein Missverständnis vor. Dass er die Wärmepumpe noch nicht nutzen kann, habe er von Anfang an gewusst. Deshalb beantragte er am 15.2. die benötigte Erlaubnis bei der Stadtverwaltung, welche nach aktuellem Stand noch aussteht. Am Dienstag (21.2.) hingegen habe er nur Platz in seiner Garage schaffen wollen, wo das Gerät stand.
Skepsis der Nachbarn
Bei den Bewohnern des angrenzenden Hauses stießen die Pläne Jürgen Pahmeiers auf Verunsicherung. Die Anrainer des 76-Jährigen erläuterterten ihre Sorgen. Hauptsächlich machen sie sich Gedanken um den zu erwartenden Geräuschpegel, vor allem im Winter, wenn das System unter Volllast arbeite. Aber auch die Optik ist ein Kritikpunkt. Man könne die Apparatur aus mehreren Fenstern sehen, der Anblick störe. Aufgrund der genannten Aspekte befürchten sie eine Wertminderung des eigenen Domizils.

Diese Argumente versuchte Jürgen Pahmeier zu entkräften. Beispielsweise habe er, in Begleitung der Nachbarn, die identische Anlage seines Stiefschwiegersohns besichtigt. Dort sei, auch im Hochlastbetrieb, keine erhebliche Geräuschentwicklung festzustellen gewesen. Zudem habe er sich ohnehin für ein besonders leises Modell entschieden. Nach Herstellerangaben bleibt es, im Radius von vier Metern, innerhalb des Pegels von 35 Dezibel. Daher ist der Pensionär, der einst bei der Feuerwehr arbeitete, optimistisch. Er rechne damit, die fehlende Genehmigung in vier bis sechs Wochen zu erhalten. Sollte dies nicht geschehen, schließe er rechtliche Schritte, bis hin zu einer Klage, nicht aus.
Neuer Erlass in NRW
Als Grund für seine Zuversicht führt Jürgen Pahmeier die Ordnungsreform durch die nordrhein-westfälische Landesregierung von Dezember 2022 an. Die Neuordnung habe Hindernisse beseitigt. Geringe Abstände zu bestehender Bebauung seien nun kein Thema mehr, schildert der Hauseigentümer. Er legt einen Ausdruck der Website energie-experten.org vor. Die Abkehr von der Umrüstung sei für ihn keine Option. Rund 25.000 Euro hat der 76-Jährige zusammen mit seiner Ehefrau Ursula Pahmeier investiert. Sein Fazit: „Nicht alles, was Politiker planen, ist schnell umsetzbar. Teilweise scheitert es an banalen Gründen.“
Sogenannte Wärmepumpen bieten gegenüber konventionellen, brennstoffbefeuerten Anlagen einen Effizienzvorteil. Sie nutzen die bereits in der Außenluft vorhandene Wärmeenergie und „pumpen“ sie mithilfe eines Kompressors in den Innenraum oder erhitzen damit Wasser. Es ist das gleiche Funktionsprinzip wie in einer Klimaanlage, nur umgekehrt. Für den „Transport“ der Energie benötigen sie weniger Strom als für die Erzeugung derselben Heizleistung mit herkömmlicher Technik nötig wäre. Die meisten handelsüblichen Klimaanlagen können auch zum Heizen eingesetzt werden.
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