In Sachen Familien- und Erbrecht informiert unser Familienrechts-Experte Leander Müller in dieser Kolumne über häufige Rechtsfälle in Familien. © Optik Klose
Familienrecht im Kreis Unna
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Auf diese Fallstricke sollten junge Eltern achten
Wer in der Blüte seines Lebens steht, macht sich ungern Gedanken über seinen Tod. Warum das aber wichtig ist und was es dabei zu beachten gibt, erklärt unser Familienrechts-Experte Leander Müller.
von Leander Müller
Kreis Unna
, 05.11.2021 / Lesedauer: 3 minEs gibt Dinge im Leben die man gerne aufschiebt. Das können ganz gewöhnliche Alltagstätigkeiten sein. Es können aber auch Tätigkeiten sein, die eine größere Bedeutung von rechtlicher Tragweite haben. Hierzu gehört neben der Frage, ob und wann man ein Testament errichten möchte, auch die Frage, wie man es mit der Errichtung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht hält. Braucht man so etwas? Ist das nicht eigentlich etwas für den eigenen Lebensabend?
Sich mit der eigenen Vergänglichkeit oder der Möglichkeit eines schweren das Leben völlig aus den Angeln hebenden Krankheitsverlaufes zu beschäftigen, ist ein nicht einfacher Prozess. Wer würde das Glück einer jungen Familie mit einem solchen Thema belasten wollen. Und doch: Die Vorsorge ist besser als die Nachsorge. Sich frühzeitig hiermit zu beschäftigen ist sinnvoll.
Wichtig ist: Genau definieren, wann Vollmacht greifen soll
Bei einer Vorsorgevollmacht teilt man einer Person, der gegenüber man ein hohes Zutrauen haben sollte, die rechtliche Zuständigkeit für bestimmte Lebensbereiche zu. Hierzu können Bankgeschäfte und das Verwalten des eigenen Vermögen gehören. Es kann aber auch die gesundheitliche Fürsorge betroffen sein, wozu auch die Entscheidung über Heimunterbringungen oder die Umsetzung einer Patientenverfügung gehören kann.
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