Viele Angehörige dürften die Nachricht mit Erleichterung aufgenommen haben: Besuche von Patienten in Krankenhäusern beziehungsweise Bewohnern in Seniorenheimen, besonders beliebt an den Weihnachtstagen, sind ab sofort leichter möglich. Die Coronaschutzverordnung ist geändert. Doch das sorgt auch für Verwirrung, heißt es aus einem Werner Covid-Testzentrum.
„Rund um die neue Verordnung, die ab Freitag, 23. Dezember gilt, gibt es einige Ungereimtheiten“, schreibt Jasmin Klimecki vom Testzentrum Werne des Pflegedienstes Jakubke, Steinstraße 42-44. Denn im Gegensatz zu manchen Annahmen, der Zutritt sei jetzt wieder unbeschränkt gestattet, „müssen weiterhin negative Testate vorliegen“, so Klimecki.
Ein Selbsttest reicht aus
Diese können die Besucher mittels Selbsttest daheim machen. Die Durchführung und das Ergebnis müssen „der jeweiligen Einrichtung glaubhaft versichert werden“, heißt es in der Verordnung. Allerdings müssen die Menschen diese Schnelltests dann selbst kaufen.
Wenn Zweifel an dieser Testung besteht, etwa bei Symptomen, können Krankenhaus oder Senioreneinrichtung vor Ort einen neuen Test verlangen. Dagegen könnten die Tests „kostenlos in einem Testzentrum als Bürgertestungen durchgeführt werden“, sagt Klimecki.
In ihrem Testzentrum Jakubke sei das auch an den Weihnachtstagen sowie Silvester und Neujahr von 10 bis 14 Uhr möglich.
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