Verkehrsbetriebe ändern Regeln nach Streit mit Schüler
Ärger um Busticket
Eine Diskussion über ein gültiges oder ungültiges Ticket endet damit, dass ein 17-Jähriger einen Bus in Werne verlässt. Was zu dem Streit führte, ist eine völlig unverständliche Regelung der zuständigen Verkehrsgesellschaft VKU. Die zeigt sich einsichtig und ändert jetzt die Regeln.

Nach einer Diskussion um ein Bus-Ticket mit einem Werner Schüler ändert die VKU nun die Regeln. © Foto Helga Felgenträger
Leon Beckmann wollte am Ostermontag um 12.45 Uhr an der Haltestelle „Am Markt“ in die Linie R81 steigen, um nach Rünthe zu fahren, wo er wohnt. Gerade aus dem Urlaub gekommen, hatte er einen Freund in Werne besucht und vergessen, das Ticket für April in seine Tasche zu stecken. Er wusste, dass er noch das Monatsticket für März dabei hatte. Das sollte aber weiter kein Problem sein, dachte der Jugendliche.
Ein Monatsticket besitzt er schon, seit er auf das Christophorus-Gymnasium geht. Er nutzt jeden Morgen und darüber hinaus auch am Wochenende den Bus. Und er kennt die Regeln zu seinem Schüler-Monatsticket. Deshalb machte er den Busfahrer auch direkt nach dem Einsteigen darauf aufmerksam, dass er noch das Ticket für März mitführt. „Damit darf ich aber noch bis zum ersten Werktag des Folgemonats fahren“, erklärte Leon Beckmann.
Das sah der Busfahrer der zuständigen Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) allerdings anders. Die Regeln, die schnell zu Irritationen führen können, kennt der Busfahrer und erklärt Beckmann, dass sein Ticket ungültig ist. „Er hat gesagt, dass er 29 Jahre Berufserfahrung habe und noch nie von dieser Regelung gehört habe“, erzählt Leon Beckmann.
Mutter holte Schüler von der Haltestelle ab
Ein Wort wechselt das andere. „Aber ich habe kein Theater gemacht und habe dann den Bus verlassen“, erzählt Leon Beckmann. Er sei sich am Ende auch nicht mehr hundertprozentig sicher gewesen, was richtig sei, so der Schüler. Also stieg er lieber aus und informierte seine Mutter, die ihn abholen konnte. „Es hat mich sehr geärgert. Man lässt doch nicht einfach einen minderjährigen Jugendlichen an der Bushaltestelle stehen“, sagt Irina Beckmann, die im Nachhinein auch erleichtert ist. „Es waren glückliche Umstände. Mein Sohn hatte noch Akku auf dem Handy und konnte mich anrufen. Und ich hatte zum Glück Zeit, um ihn abzuholen.“ Was bleibt, ist das Unverständnis über den Fahrer.
Doch handelte er falsch? Nein, sagt Uwe Hüsgen, stellvertretender Betriebsleiter bei der VKU. „Tariflich gesehen hat der Busfahrer korrekt gehandelt“, sagt er und erklärt, dass es einen Unterschied zwischen den Monatstickets gibt. Entscheidend ist, ob der Kunde das Zeitticket monatlich kauft oder im Abonnement. Nur wenn er es monatlich kauft, kann er es auch noch am ersten Werktag des Folgemonats nutzen.
VKU reagiert und ändert Regelung
Damit sind die Kunden, die ein Jahres-Abonnement haben, schlechter gestellt. Das räumt auch Uwe Hüsgen ein. Und das soll sich nun ändern. Weil es in der Vergangenheit ähnliche Irritationen gab wie jetzt im Fall von Leon Beckmann, ändert die VKU ab sofort diese Regelung. Ab sofort können auch diejenigen, die ein Jahres-Abonnement haben, mit ihrem Ticket noch am ersten Werktag des Folgemonats fahren. Die Neuregelung führt die Geschäftsstelle der Westfalentarif GmbH auch ab August ein.
„Die VKU wollte aber nicht mehr so lange warten, weil es häufiger damit Probleme gab“, erklärt Uwe Hüsgen. Die VKU informiert ihre Fahrer und die Kunden nun mit entsprechenden Aushängen.
Leon Beckmann hat sein Monatsticket im Abonnement, also für das ganze Jahr, gekauft. Deshalb war sein Ticket am Ostermontag nicht mehr gültig. „Der Busfahrer hat nicht gesagt, dass er den Jugendlichen nicht befördern möchte. Aber er hätte sagen müssen, dass er ihn trotzdem mitnimmt. Da hätte er mehr Fingerspitzengefühl beweisen müssen“, sagt Uwe Hüsgen über den Fahrer, der sich als Freizeitkontrolleur hundertprozentig mit den Tarifen auskenne. Die VKU hat auch der Familie Beckmann den Sachverhalt erklärt.
Den Ärger von Familie Beckmann kann ich nachvollziehen. Nur weil Sohn Leon sein Schülerticket nicht monatlich kauft, sondern ein Jahres-Abonnement hat, darf er nicht benachteiligt werden. Die Regelung, dass nur Kunden, die ihr Zeitticket monatlich kaufen, auch am ersten Werktag des Folgemonats damit fahren können, ist unverständlich und nicht tragbar. Die Reaktion der VKU, alle Monatskarteninhaber gleich zu stellen, ist richtig. Aber sie kommt zu spät. Auch für Leon Beckmann. In seinem Fall hätte der Busfahrer einfach kulanter sein müssen. (Andrea Wellerdiek)