UWW in Werne fordert kostenfreies Parken für E-Fahrzeuge

Politik

Die unabhängige Wählergemeinschaft Werne möchte ein kostenfreies Parken für Kraftfahrzeuge mit einem E-Kennzeichen einführen. Damit wolle man einen Trend fördern, heißt es.

Werne

, 17.01.2021, 11:45 Uhr / Lesedauer: 1 min
Reinhard Stalz ist Vorsitzender der UWW.

Reinhard Stalz ist Vorsitzender der UWW. © Felix Püschner

Es ist nicht unbedingt so, dass es in Werne eine riesengroße Flotte an E-Autos gibt. Genau genommen erscheint ihr Anteil eher gering. Weniger als 1 Prozent machen die Elektro-Vehikel am Gesamtbestand der zugelassenen Fahrzeuge in der Lippestadt aus. Unter den bis zum vierten Quartal 2020 zugelassenen 25.577 Fahrzeugen waren 158 mit einem E-Kennzeichen, wie die Unabhängige Wählergemeinschaft Werne (UWW) in ihrem Antrag schreibt.

Letzterer soll sowohl in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz als auch im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung auf dem Tisch liegen. Und wenn es nach der UWW geht, dann können diejenigen, die ein E-Kennzeichen an ihrem Fahrzeug haben, in Zukunft auch kostenlos in der Lippestadt parken. Wobei noch zu prüfen sei, ob dies im gesamten Stadtgebiet oder auf vorbestimmten Parkflächen gelten würde.

Hamm soll als Vorbild für Werne dienen

In der Begründung des Antrags heißt es: „Aufgrund der Zahlen der E-KFZ-Zulassungen halten wir diese Maßnahme zur Förderung der E-Mobilität für einen weiteren Schritt zur klimafreundlichen Stadt Werne zielführend.“ In diesem Zusammenhang verweist die Partei auf die Nachbarstadt Hamm. Diese nutze nämlich bereits die neuen gesetzlichen Möglichkeiten und befreie in einem ersten Schritt alle E-Mobile von der Parkgebühr.

Das gebührenfreie Parken - bis zur jeweiligen Höchstparkdauer - gelte auf städtischen, oberirdischen Parkplätzen. Die Parkzeit sei mit einer Parkscheibe nachzuweisen. Weiterhin würden Sonderparkplätze an den Ladestationen für E-Fahrzeuge ausgewiesen.

Die UWW fordert zudem, den Ausbau der E-Ladestationen weiter mit Nachdruck voranzutreiben. Denn: „Nicht nur reine E-Mobile, sondern auch andere schadstoffarme Fahrzeuge profitieren von der Neuerung, zum Beispiel: Reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.“

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