Bewährungsstrafe für Mitarbeiter in Mecke-Prozess

Das Gericht sah schlimme Tierquälereien als erwiesen an - blieb am Ende aber unter der Forderung der Staatsanwaltschaft: Kein Gefängnis für den Ex-Mecke-Mitarbeiter.

Werne, Lünen

, 31.01.2024 / Lesedauer: 2 min

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