Nach zwei Verhandlungstagen verkündete am Mittwochmittag, 31. Januar 2024, das Schöffengericht in Lünen ein erstes Urteil im sogenannten Mecke-Tierquäler-Prozess. Es sprach einen Mitarbeiter unter anderem zahlreicher Tierquälereien für schuldig. Ins Gefängnis muss der 40-Jährige aus Werne indes nicht. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Nach längerer Beratung als geplant verkündete Richterin Beatrix Pöppinghaus am Mittwochmittag um 12.19 Uhr das Urteil: Zwei Jahre Haft mit Bewährung. Auf den prall gefüllten Zuschauerrängen waren lautstark zwei Reaktionen auszumachen: Erleichterung bei Familie und Freunden, Enttäuschung bei Tierschützern.
Staatsanwaltschaft prüft Urteil
Das Urteil überraschte die Prozessbeobachter. Denn es liegt sogar noch etwas unter dem, was der Verteidiger des 40-Jährigen für angemessen gehalten hatte. Cengiz Kilic wollte „maximal 24 Monate, wenn möglich zur Bewährung“. Oberstaatsanwalt Arkadius Wyrwoll hatte in seinem 35-minütigen Plädoyer zweieinhalb Jahre ohne Bewährung gefordert. Direkt nach Prozessende meinte er im Gespräch mit dieser Redaktion: „Wir werden das Urteil prüfen. Aber die Tendenz ist, dass wir es nicht akzeptieren.“ Innerhalb einer Woche kann die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil beantragen.
Bei dem Angeklagten war nach dem Urteil Erleichterung zu spüren. Er akzeptierte die Bewährungsstrafe (zwei Jahre, Bewährungszeit fünf Jahre), die Geldstrafe von 1200 Euro sowie das lebenslange Umgangsverbot mit lebenden Tieren.

Quälereien und Schein-Schlachtung
Am zweiten Verhandlungstag hatte zunächst die Leiterin des Veterinäramtes Unna die Gutachten erläutert, die das Amt im Auftrag der Staatsanwaltschaft zu den von der Soko Tierschutz zur Verfügung gestellten Videoaufnahmen gefertigt hatte. Dr. Anja Dirksen betonte mehrfach, dass es sich stellenweise um besonders grausame und überaus schmerzhafte Quälereien für die Tiere gehandelt habe.
Das Gutachten bestätigte auch eine Schein-Schlachtung: Ein über Nacht verendetes Rind präparierte der Angeklagte am Morgen so, als ob es sich um eine legale Schlachtung gehandelt habe. Trotz Totenstarre. Das verendete Tier wurde offenbar bei Mecke an der Lippestraße wider aller Vorschriften für den menschlichen Verzehr zerlegt. Dr. Dirksen: „Bei so einem Vorgehen können Darm-Bakterien des toten Tieres ins Fleisch gelangen.“ Ob damit eine konkrete Gesundheitsgefahr für die Endverbraucher einherging, war allerdings nicht zu beweisen.
Geständnis und Reue
Das Schöffengericht um Richterin Beatrix Pöppinghaus benötigte für die Urteilsfindung 45 statt der veranschlagten 30 Minuten. Das vergleichsweise milde Urteil begründete die Richterin in ihrer ausführlichen Erläuterung hauptsächlich mit dem umfassenden und frühen Geständnis des Angeklagten sowie seiner Reue. Außerdem habe er keine Vorstrafen „und er hat sich seit den Vorgängen im Sommer 2021 nichts mehr zuschulden kommen lassen“, so Pöppinghaus.
Damit ist einer von drei Angeklagten im Mecke-Tierquäler-Prozess rechtskräftig verurteilt (unter Vorbehalt der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft). Die Prozesstermine gegen einen weiteren Mitarbeiter sowie den Inhaber, Marco Mecke, stehen derzeit noch nicht fest.
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