Der Vorfall ereignete sich am Nachmittag des 22. Mai auf einem Parkplatz am Kurt-Schumacher-Platz. Der Werner streifte das fremde Fahrzeug, an dem ein Schaden von knapp 3500 Euro entstand. Er setzte seine Fahrt fort, wurde jedoch von zwei Zeugen beobachtet. Sie informierten die Polizei und folgten ihm.
Kurz darauf erhielt der Senior einen Strafbefehl. Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde er zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt. Auch wurde die Einziehung seines Führerscheins angeordnet und er erhielt eine neunmonatige Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Gegen den Strafbefehl legte der 84-Jährige Einspruch ein.
Jetzt wurde der Fall vor dem Amtsgericht Lünen verhandelt und der ältere Herr versicherte: „Ich habe nicht gemerkt, dass ich ein Auto gestreift habe und ich bin nach Hause gefahren.“ Er habe wirklich nichts Ungewöhnliches bemerkt. Ansonsten hätte er doch angehalten. Schließlich sei er doch versichert.
Die Zeugen konnten nicht einschätzen, ob er den Unfall registrierte oder nicht. Ein Sachverständiger wurde gehört. Er kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte das Geschehen nicht zwingend sehen oder hören musste. Allerdings, davon war der Experte überzeugt, hätte der Rentner die Berührung spüren müssen. Der nahm seinen Einspruch gegen den Strafbefehl dann zurück, blieb aber dabei: „Ich habe nichts gemerkt.“
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