In Werner Ortsteil Stockum hat sich am Dienstagvormittag (7. März) ein Unfall ereignet. Ein Auto fuhr in der Werner Straße auf Höhe der Hausnummer 76 in ein Schaufenster der Fleischerei Jörrihsen. Zeugen vor Ort berichteten, dass ein Autofahrer sein Auto mit geringer Geschwindigkeit von einer Parkfläche ins Schaufenster bugsierte.
Eine Mitarbeiterin der Fleischerei, die früher mal Hische hieß und mittlerweile zur Fleischerei Jörrihsen in Hamm gehört, berichtete, dass „das Auto halb im Laden stand“. Die Theke oder Lebensmittel waren vom Unfall aber nicht betroffen. Dementsprechend musste auch keine Ware weggeworfen werden. „Das große Schaufenster ist komplett kaputt. Wir versuchen es jetzt notdürftig zu flicken“, sagte die Mitarbeiterin. Der Betrieb laufe aber ganz normal weiter. Die Feuerwehr beseitigte letzte Glassplitter. Die Kameraden waren es auch, die das Fahrzeug einige Meter aus dem Laden zurückschob.
Nach Angaben der Kreispolizei Unna gab es keine verletzten Menschen. „Es entstand lediglich ein Sachschaden am Schaufenster und am Auto“, sagt Sprecherin Vera Howanietz.

Meldung: „Person eingeklemmt“
Zuerst war Schlimmeres vermutet worden. Die Feuerwehr Werne und der Löschzug Stockum wurden mit dem Einsatzstichwort „Person eingeklemmt“ alarmiert. „Vor Ort stellte sich jedoch heraus, dass die Lage nicht so schlimm ist. Viele Einsatzkräfte konnten wieder abziehen“, sagt Feuerwehrsprecher Tobias Tenk. Auch ein Hubschrauber flog die Unfallstelle an, zog jedoch schnell wieder ab. Denn: Schnell stand fest, dass keine Person verletzt wurde.
Polizeisprecherin Howanietz ergänzt: „Der Einsatz war schnell beendet. Der Fahrer des Pkw erhielt ein Verwarngeld.“ Weil es keine strafrechtliche Verfolgung des Unfalls gibt, konnte die Polizeisprecherin keine Angaben zum Fahrer machen. Zeugen vor Ort berichteten, dass der Verursacher ein älterer Herr war, der mit seinem blauen Golf Plus in die Scheibe gefahren war.

Bei dem konkreten Unfall handelte es sich nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. „Die Kollegen vor Ort haben das Geschehen bewertet und festgestellt, dass es keine Hinweise auf eine andere Ursache gab. Daher wurde der Unfall als Ordnungswidrigkeit eingestuft“, erklärt Howanietz.
Bei einem Eingriff in den Straßenverkehr müsse dagegen eine „aktive Tat“ vorliegen. Sprich: Eine Handlung, die nicht zum normalen Verkehr gehöre, fügt die Polizeisprecherin an.
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