Teilsperrung der Bahnhofstraße Viele Verkehrsteilnehmer missachten Anlieger-Straße

Teilsperrung der Bahnhofstraße: Viele missachten Anlieger-Straße
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Seit Anfang Mai ist ein Teilstück der Bahnhofstraße ab dem Kreisverkehr in Fahrtrichtung Innenstadt gesperrt. Grund ist eine große Wohnungsbaustelle in diesem Bereich. Doch die Sperrung führt laut einem Anwohner, der namentlich nicht genannt werden will, zu einem „Chaos, das noch größer ist, als es ohnehin schon war“. Unser Eindruck vor Ort: Der Mann hat nicht unrecht.

Der Anwohner berichtet von zahlreichen Autos, die wegen der Sperrung in die Ottostraße einbiegen. Das ist allerdings nur Anliegern erlaubt. Als wir uns am Dienstag, 9. Mai 2023, gegen 15 Uhr selbst ein Bild von der Situation machten, sahen wir diese Einschätzung bestätigt. Innerhalb von nur 15 Minuten bogen mehr als 30 Fahrzeuge in die Ottostraße ein. Mutmaßlich waren das nicht alles Anlieger.

Auch ein Traktor bog in die Ottostraße ein.
Auch ein Traktor bog in die Ottostraße ein. © Jörg Heckenkamp

Irritierte Autofahrer

Das war einerseits daran zu erkennen, dass Autofahrer im Kreisverkehr langsam fuhren, dann die Sperrung der Bahnhofstraße Richtung Innenstadt erblicken und unsicher wurden. Und oft bogen sie dann in die Ottostraße ein, ohne offenbar auf Anlieger-Frei-Schild zu achten. Darunter befanden sich etliche Autofahrer mit auswärtigem Kennzeichen, aber auch ein Trecker sowie zwei Linienbusse.

Sie alle wollen sich wohl die weitreichende Umleitung ersparen. Denn „eigentlich müssen die Verkehrsteilnehmer über die Capeller Straße Richtung Norden fahren und dann in die Butenlandwehr einbiegen“, sagt Michael Laschitza aus der Abteilung Straßen und Verkehr der Stadt Werne. Von dort gehts dann weiter über die Münsterstraße Richtung Innenstadt.

Keine Beschwerden bei der Stadt

Von Beschwerden, etwa von Anwohnern der Ottostraße, „ist uns allerdings bis jetzt nichts bekannt“, sagt Laschitza auf Anfrage der Redaktion: „Solche Rückmeldungen haben wir nicht bekommen.“ Die Polizei hätte es bei einer Kontrolle vermutlich schwer nachzuweisen, dass jemand kein Anlieger beziehungsweise kein Besucher ist. Denn im Verkehrsrecht gibt es laut ADAC keine klare Definition des „Anliegers“.

Deutlich bessere Handhabe hätte die Polizei bei einer Beobachtung, die eingangs erwähnter Anwohner gemacht haben will. Nämlich dass etliche Verkehrsteilnehmer bewusst das gesperrte Teilstück ignorierten und auf der falschen Seite daran vorbeifahren würden.

Einen solchen gravierenden Verstoß konnten wir bei unserem Ortstermin zumindest von motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht beobachten. Allerdings setzte sich ein Radfahrer über die beiden Verbotsschilder hinweg und fuhr fröhlich auf der falschen Seite Richtung Innenstadt.

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