Synagoge und Schule Verwirrung um die Ortsangabe auf Gedenkplatte in Werne

Verwirrung um die Ortsangabe auf Gedenkplatte für Synagoge und Schule
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Seit einem Jahr ist die Gedenkplatte, die aus zwei Teilen besteht, in der kleinen Gasse am Markt verlegt. Sie verweist auf die Standorte der ehemaligen Synagoge und der jüdischen Schule. Beide waren damals in unmittelbarer Nähe zu finden. Die Hinweise auf der Bodenplatte scheinen aber fehlerhaft zu sein, meint Karl Köster (66).

Der gebürtige Werner und pensionierte Leiter einer Schule in Münster trat in Kontakt mit dieser Redaktion, um auf einen vermeintlichen Fehler hinzuweisen. Er habe sich vor einigen Tagen die Platte genauer angeschaut, als er in der Stadt unterwegs war und auf einen Termin warten musste. „Da habe ich das in Ruhe gelesen und war doch etwas erstaunt.“

Denn unter der groben Zeichnung des jüdischen Schulgebäudes ist zu lesen: „In dieser Gasse befand sich, links neben dem Gebäude Markt 11, das um 1866/67 neu erbaute jüdische Schul- und Gemeindehaus“. Das Gebäude Markt 11 ist der heutige Frisörsalon Quante. „Wenn man davorsteht und das Schulgebäude sollte links daneben gewesen sein, dann müsste das ja ungefähr da gewesen sein, wo jetzt das Ruhr Nachrichten Haus steht“, sagt Köster.

Um die Verwirrung komplett zu machen, steht in dem Text unter der Synagogen-Zeichnung, dass sie sich „auf der linken Seite, neben dem Schulhaus“ befunden habe. „Gleichzeitig hängt aber rechts vom Frisör-Gebäude, an der ehemaligen Gaststätte Fränzer, die Gedenktafel für die Synagoge. Die besagt, dass sie an dieser Stelle gestanden habe“, wundert sich Köster. Er fragt sich, ob man die Tafeln nicht korrigieren müsse.

Die Tafel zum Standort der ehemaligen jüdischen Synagoge ist korrekt
Die Tafel zum Standort der ehemaligen jüdischen Synagoge ist korrekt. Die Ortsangabe auf der Bodenplatte dagegen kann Verwirrung auslösen. © Jörg Heckenkamp

Nein, müsse man nicht, sagt Museumsleiterin Dr. Constanze Döhrer auf Anfrage der Redaktion. Sie räumt allerdings ein, dass die Verortung nicht ganz eindeutig ist. Sie erklärt: „Die Angabe für das Schulhaus, links neben dem Gebäude Markt 11, ist dann richtig, wenn man vor der Gedenkplatte steht und in Richtung Kroes-Passage schaut.“

Bedeutet also, dass dann das Schulhaus links vom nach vorne schauenden Betrachter und damit hinter dem Frisörgebäude gestanden habe. Wenn man diese Blickrichtung voraussetzt, klärt sich auch die Ortsangabe für die Synagoge auf. Die hat sich nämlich nicht links neben dem Schulgebäude befunden, sondern auf der linken Seite vom Betrachter aus. Und damit ist die Ortsangabe der Fränzer Tafel auch korrekt.

Für Karl Köster hinterlässt diese Erklärung einen schalen Beigeschmack. „Ich finde das nach wie vor nicht eindeutig, das hätte man doch viel besser beschreiben können.“

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