Steuern und Familie: Was steuerlich machbar ist und was nicht, kann ganz schön kompliziert zu durchblicken sein. Unser Familien-Steuerexperte gibt Eltern Tipps, was sie bei der Steuererklärung beachten können.

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Steuern und Familie: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen

rnSteuer-Kolumne für Familien

Ob Putzen, Wäsche waschen, die Pflege von Angehörigen: Haushaltshilfen können steuerlich geltend gemacht werden. Warum sich das lohnen kann, erklärt unser Familien-Steuerexperte Uwe Erbach.

von Uwe Erbach

Kreis Unna

, 10.09.2021, 07:05 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im letzten Teil konnte ich Ihnen einen groben Überblick über abzugsfähige Handwerkerleitungen geben. Da in den eigenen vier Wänden immer wieder viel Trubel und Leben stattfindet, kann auch schonmal etwas kaputt gehen. Auch wenn sich Nachwuchs ankündigt oder die Kinder älter werden, steht häufig eine Renovierung an. Wir sind der Frage nachgegangen, welche steuerlichen Vorteile für Sie rausspringen, wenn Sie einen Handwerker beauftragen.

Heute soll es um eine weitere Steuerermäßigung gehen: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse – genauer: Minijobs im Privathaushalt. Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen wird jemand für die Tätigkeiten angestellt, die normalerweise durch Familienmitglieder erledigt werden. Es handelt sich um alltägliche Tätigkeiten, wie Reinigung der Wohnung, Essen kochen, Wäsche waschen, Bügeln, Einkaufen, Arbeiten im Garten, oder auch Betreuung der Kinder und die Versorgung von Haustieren.

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Auch die Betreuung von Kranken, Pflegebedürftigen und älteren Menschen fallen unter haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Neben der Betreuung sind auch Botengänge und Fahrdienste begünstigt. Nicht begünstigte Tätigkeiten der Haushaltshilfe sind Freizeitbetätigungen (Sport), Unterricht, und das Vermitteln von besonderen Fähigkeiten.

Haushalt wird zu Kleinunternehmen mit Betriebsnummer

Wie kommen Sie an die Steuervergünstigung? Die Haushaltshilfe muss im Privathaushalt beschäftigt werden. Die Familie wird durch die Beschäftigung einer Haushaltshilfe zum kleinen Unternehmen mit eigener Betriebsnummer. Eine Betriebsnummer wird von der Minijob-Zentrale erteilt. Und die erforderlichen Meldungen im Haushaltsscheckverfahren müssen fristgerecht abgegeben werden. Wichtig ist, dass Sie für Ihre Einkommensteuererklärung alle relevanten Unterlagen vorliegen haben. Die Haushaltshilfe darf monatlich maximal 450 Euro verdienen, ohne dass diese Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Denn die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber übernommen.

Welche Steuervergünstigung erhält der Arbeitgeber? Durch die Beschäftigung einer Person im Privathaushalt wird im Rahmen der Einkommensteuer eine Steuererstattung in Form eines Abzugsbetrages gewährt. Die Steuererstattung beträgt 20 Prozent der entstandenen Kosten, maximal 510 Euro im Jahr. Der Höchstbetrag verringert sich um je 1/12 für jeden Monat, in dem kein Beschäftigungsverhältnis bestand.

Achtung: Die Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen und soweit sie nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind. Auch für Aufwendungen, die dem Grunde nach unter Kinderbetreuungskosten im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 5 EstG fallen, ist eine Inanspruchnahme ausgeschlossen.

Wie Sie sehen, bleibt das Steuerrecht kompliziert und diese Steuervergünstigung ist individuell zu prüfen. Wie immer im Steuerrecht gilt: ,,Es kommt darauf an.“ – In diesem Sinne verbleibe ich bis zum nächsten Mal und wünsche Ihnen alles Gute!

Der Steuer-Experte
Steuern und Familie: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen
Uwe Erbach (31) ist Steuerberater und selbst junger Familienvater. Er arbeitet seit November 2016 bei Blumrich, Bispinghoff & Partner in Werne, einer mittelständischen Steuerberatungskanzlei mit zwei weiteren Standorten in Kamen und Hamm (www.blumrich-bispinghoff.de). Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt neben den alljährlichen Steuererklärungen für Unternehmer und Privatpersonen auf der Erstellung von Jahresabschlüssen und der laufenden steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Beratung.