Auf der Sim-Jü-Kirmes in Werne wird es doch keine Maskenpflicht geben.

© Jörg Heckenkamp (A)

Es bleibt bei einer Empfehlung: Maskenpflicht auf Sim-Jü in Werne entfällt

rnSim-Jü in Werne

Keine Maskenpflicht auf Sim-Jü: Weil das Land NRW die Corona-Regeln ab Oktober lockert, entfällt die Maskenpflicht auf der Kirmes in Werne. Es bleibt bei einer Empfehlung. Zudem gibt es eine Neuregelung auf Sim-Jü.

von Andrea Wellerdiek

Werne

, 30.09.2021, 11:41 Uhr / Lesedauer: 2 min

Empfehlung statt Pflicht: Wer die Sim-Jü-Kirmes in Werne besuchen möchte, muss nun doch keine Maske tragen. Die Stadt Werne passt die Corona-Regeln für den Besuch auf der Veranstaltung an. Denn ab dem 1. Oktober lockert die Landesregierung die Coronaschutzverordnung.

Dazu gehört auch die Regelung, dass die Maskenpflicht im Freien entfällt. Die Änderung kündigte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Mittwoch (29. September) an. Mit der neuen Coronaschutzverordnung gibt es zudem eine neue Handhabe in der Gastronomie, die ebenso auf Sim-Jü eine Rolle spielen wird.

Maskenpflicht auf Sim-Jü entfällt, Empfehlung ausgesprochen

Mit der Entscheidung des zuständigen Ausschusses ist seit dem 21. September klar, dass die Sim-Jü-Kirmes vom 23. bis 26. Oktober mit gewissen Hygieneregeln stattfinden wird. Dazu zählt, dass Besucher geimpft, genesen oder getestet (3G) sein müssen. Außerdem sollte auf dem gesamten Kirmesgelände eine Maskenpflicht herrschen.

Dazu wollte die Stadt Werne eine Allgemeinverfügung verfassen. Damit hätte man die gesamte Innenstadt zur Maskenpflicht-Zone gemacht. Für Anwohner, die in ihre Wohnung wollen und dafür das Kirmesgelände betreten, hätte eine Maskenpflicht damit genauso gegolten wie für die Kirmesbesucher. Doch nun wird es keine Allgemeinverfügung geben und eben auch keine Maskenpflicht auf der Kirmes.

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„Wir werden eine Maskenpflicht nicht mehr fordern. Es ist freiwillig. Es muss jeder selbst entscheiden, ob er eine Maske tragen will oder nicht. Wir empfehlen das aber“, erklärte Werner Kneip aus dem Ordnungsamt. Man werde seitens der Stadt auch nicht mehr fordern, als das Land NRW in der Coronaschutzverordnung vorgibt. Dafür müsste es eine besondere Lage etwa wegen sehr hoher Infektionszahlen geben.

„Städte können strengere Regeln auflegen. Aber das muss man begründen und mit Erkenntnissen belegen. Eine besondere Lage sehe ich für Werne jetzt nicht“, so Kneip weiter. So bleibt es bei der Empfehlung, eine Maske dort zu tragen, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Wer keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, werde auch nicht mit einem Bußgeld rechnen müssen. „Wir haben keine Handhabe für Sanktionen“, sagt Kneip.

Eine weitere Lockerung der Corona-Regeln wird sich ebenfalls auf Sim-Jü widerspiegeln. In der Gastronomie generell und damit auch in manchen Ausschankbetrieben auf der Kirmes gibt es ab dem 1. Oktober keine Verpflichtung mehr zu besonderen Abständen oder zum Aufstellen von Trennwänden zwischen den Tischen. Auch das wird künftig nur noch empfohlen. „Auch da darf man wieder enger zusammenstehen“, erklärt Werner Kneip. Eine Maskenpflicht gilt aber dann, wenn man sich nicht am Steh- oder Sitzplatz aufhält.

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