Erster Richterspruch im Mecke-Prozess Dieses Urteil schreckt niemanden ab

Richterspruch im Mecke-Prozess: „Dieses Urteil schreckt niemanden ab“
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Richterspruch im Mecke-Prozess: „Dieses Urteil schreckt niemanden ab“

Die Reaktionen vor Ort auf den Richterspruch im Mecke-Prozess waren symptomatisch: Erleichterung beim Angeklagten und seinen Unterstützern, Enttäuschung bei den Tierschützern. Richterin Beatrix Pöppinghaus musste das Publikum zur Ordnung rufen. Doch ich kann die Unmuts-Äußerungen verstehen. Auch ich halte das Urteil für zu milde.

In insgesamt sechs Stunden an zwei Verhandlungstagen breitete sich im Saal 127 des Amtsgerichtes Lünen ein Horror-Kabinett der Grausamkeiten gegenüber Tieren aus. Oft war von unendlichem Leid, von Rohheit, von entfesselter Wut die Rede. Da schlug, trat, stach ein enthemmter Mitarbeiter vielfach auf wehrlose, kranke, sowieso schon leidende Tiere ein, fügte ihnen unermesslichen Schmerz zu. Und dafür zwei Jahre auf Bewährung?

Mildernde Umstände

Ich meine, das dreiköpfige Schöffengericht in Lünen hat mildernde Umstände wie ein umfassendes Geständnis sowie Scham und Reue des 40-jährigen Angeklagten aus Werne zu stark in die Waagschale geworfen. Sogar der Verteidiger hatte zwei Jahre, „wenn möglich auf Bewährung“, für angemessen gehalten. Selbst die zweieinhalb Jahre ohne Bewährung, die der Staatsanwalt forderte, waren meines Erachtens zu gering.

Bleibt zweierlei zu hoffen: Erstens, dass die Staatsanwaltschaft realistische Berufungs-Gründe sieht. Zweitens, dass der offenkundige Drahtzieher, Marco Mecke, nicht ebenso milde davonkommt.

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