Tierquäler-Skandal im Werner Betrieb Mecke Erstes Urteil ist gefallen

Tierquäler-Skandal im Werner Betrieb Mecke: Erstes Urteil ist gefallen
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Eine halbe Stunde Beratungszeit haben die Richterin und die beiden Schöffen am Mittwochmittag (31.) im Amtsgericht Lünen angekündigt - am Ende war deutlich mehr Zeit nötig. Dann war das Urteil gegen den angeklagten ehemaligen Mitarbeiter der Firma Mecke aus Werne (40) klar: Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der 40-Jährige aus Werne darf zudem auf Lebenszeit nicht mehr mit Schlachttieren arbeiten.

„Die Vielzahl der Taten und die Brutalität derselben erlebe man an einem Gericht wie dem Amtsgericht in Lünen nicht aller Tage“, sagte die Richterin. Das umfassende Geständnis und die nicht vorhandenen Vorstrafen hätten sich zudem strafmildernd ausgewirkt.

Dem Angeklagten wurden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in 38 Fällen vorgeworfen, heimlich produzierte Videoaufnahmen der Soko Tierschutz hatten den Fall aufgedeckt. Der Verteidiger hatte zuvor in seinem Plädoyer eine Freiheitsstraße von zwei Jahren auf Bewährung vorgeschlagen. Der Staatsanwalt hielt hingegen zweieinhalb Jahre Haft für angemessen.

Die Bewährungszeit soll sich auf fünf Jahre belaufen, erklärte die vorsitzende Richterin. In dieser Zeit darf sich der Verurteilte nichts zuschulden kommen lassen. Über zwei Jahre soll er außerdem 50 Euro monatlich an die Tierfreunde Lüdinghausen zahlen. Auch die Kosten des Verfahrens muss er ebenfalls tragen. Eine Woche hat er Zeit, gegen das Urteil vorzugehen.

Die Staatsanwaltschaft kündigte nach dem Prozess im Gespräch mit der Redaktion schon an, dass sie das Urteil prüfen werde.

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