
© Jörg Heckenkamp (A)
1. Omikron-Fall Werne: Wer sich nicht an Quarantäne hält, muss richtig zahlen
Coronavirus in Werne
Zum ersten Mal wurde die Virusvariante Omikron in Werne bestätigt. Die infizierte Person muss in Quarantäne. In der Vergangenheit gab es Verstöße gegen die Maßnahmen. Ein hohes Bußgeld droht.
Erster Omikron-Fall in Werne: Der Kreis Unna meldete am Montag (20. Dezember), dass sich ein entsprechender Verdacht bestätigt hat. Nun ist Omikron auch in der Lippestadt angekommen. Das Robert-Koch-Institut stuft diese Virusvariante als besorgniserregend ein. Demnach verfügt Omikron (B.1.1.529) über eine erhöhte Übertragbarkeit sowie viele Mutationen.
Weil die Experten die neue Virusvariante, die erstmals im November in Südafrika nachgewiesen wurde, dementsprechend einschätzen, gelten für Infizierte, aber auch für deren Kontaktpersonen, strenge Quarantäne-Regeln. Und zwar auch dann, wenn sie genesen oder geimpft sind.
Die häusliche Isolation gilt für mindestens 14 Tage. Eine sogenannte Freitestung – also wenn keine Symptome vorliegen und ein PCR-Test negativ aufgefallen ist – ist nach fünf Tagen bei immunisierten Personen in diesem Fall nicht möglich. Bei den anderen Virusvarianten kann die häusliche Isolierung hingegen verkürzt werden. Auch immunisierte Kontaktpersonen können von den Gesundheitsämtern im Omikron-Fall in eine 14-tägige Quarantäne geschickt werden.
Zwei Personen sind neben der mit Omikron infizierten Person derzeit in Quarantäne. Denn bei ihnen liegt der Verdacht vor, ebenfalls mit der Virusvariante infiziert zu sein. „Wir haben zwei Verdachtsfälle im familiären Bereich“, sagt Volker Meier, Pressesprecher des Kreises Unna. Solange es für diese Fälle weder eine Bestätigung noch eine Entwarnung gibt, müssen die Personen in Quarantäne bleiben.
Die Quarantäne für die mit Omikron infizierte Person wird kontrolliert. Dabei gehen die Verantwortlichen des Ordnungsamtes allerdings so vor, wie bei allen anderen bestätigten Virusvarianten auch, erklärt Kordula Mertens, Ordnungsamtsleiterin der Stadt Werne.
„Wir überprüfen, ob die Person zu Hause ist. Wir informieren sie vorab telefonisch und überbringen den Quarantänebescheid persönlich. Dann besprechen wir die Maßnahmen mit der Person.“ Die meisten Betroffenen würde man mittlerweile gut informiert in den eigenen vier Wänden antreffen. Doch das ist nicht immer so.
Drei Gerichtsverfahren zu Bußgeldern in Werne laufen
In drei Fällen in diesem Jahr hat man die von der Quarantäne betroffenen Personen nicht an der Meldeadresse angetroffen. Bei zwei Fällen Anfang 2021 habe man gemeinsam mit dem Kreis über die Höhe des Bußgeldes entschieden, weil es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Bußgeldkatalog für derartige Verstöße gab, erklärt Mertens. Man habe sich in den beiden Fällen, die in keinem Zusammenhang stehen, auf eine Strafe von jeweils 2000 Euro verständigt.
Im jüngsten Fall, der sich im November ereignete, soll hingegen lediglich ein Bußgeld von 250 Euro verhängt werden. Denn seit Oktober sei diese Höhe im neuen Bußgeldkatalog festgelegt, erklärt Mertens weiter. Alle drei Verfahren liefen noch. „In allen Fällen war bei der Zustellung der Quarantänebescheide keine Anwesenheit feststellbar“, erklärt Mertens.