Die Pläne der Steag-Tochter Iqony, in Bergkamen-Heil ein neues Gasturbinenkraftwerk als Ersatz für das benachbarte Kohlekraftwerk zu bauen, schreiten voran. Nachdem zum Ende des vergangenen Jahres Drohnenflüge in den Lippeauen stattfanden, um das Gelände für den Bau der notwendigen Gasleitung zu erfassen und zu vermessen, folgen nun weitere Arbeiten. Damit sollen die Ergebnisse der Drohnenbefliegung ergänzt werden.
Noch im Januar werden Arbeiten zur artenschutzrechtlichen Kartierung des Gebietes begonnen, das für die künftige Trassenführung ausersehen ist.
„Eine Entscheidung über die konkrete Trassenplanung ist bislang nicht getroffen worden“, betont Unternehmenssprecher Daniel Mühlenfeld. Denn um die fundiert treffen zu können und einen möglichst umweltschonenden Verlauf der Trasse zu bekommen, brauche es entsprechendes Datenmaterial.
Die Arbeiten für die Erstellung der artenschutzrechtlichen Kartierung werden voraussichtlich bis Frühjahr 2026 andauern, um Erkenntnisse über alle Vegetationsperioden hinweg zu gewinnen.

Parallel zur artenschutzrechtlichen Kartierung führt ein weiterer Ingenieurdienstleister ergänzende Vermessungsarbeiten sowie Bodenuntersuchungen durch. „Dies muss insbesondere dort erfolgen, wo eine Drohnenbefliegung nicht uneingeschränkt möglich war, z.B. im Umfeld von Hochspannungsmasten oder in Bereichen, wo ganzjährig begrünter Pflanzenwuchs hinreichenden Einblick aus der Luft nicht zulässt“, erläutert Dr. Jens Reich, bei Iqony Gesamtprojektleiter für das geplante neue und perspektivisch dank Wasserstoffeinsatzes klimaneutrale Gaskraftwerk am Standort Bergkamen.
Mit Blick auf bestimmte zu erfassende Arten (z. B. Fledermäuse) würden die Arbeiten teilweise auch in den Abend- oder Nachtstunden durchgeführt sowie bedarfsweise für begrenzte Zeiträume Hilfsmittel (z. B. Horchkästen für die Erfassung von Fledermäusen, Reusen für den Nachweis von Amphibien) im Untersuchungsgebiet aufgestellt.
Zudem gibt es im Rahmen der geotechnischen Untersuchungen Kleinrammbohrungen zur Festlegung der Bodenschichtenfolge sowie der Gewinnung von Bodenproben. Wie Iqony weiter bekannt gibt, werden „die Bohrungen an einzelnen, ausgewählten Punkten vorgenommen, so dass der Flächenbedarf dieser Vorarbeit gering ist und sich auf einen kleinen Bereich um den Bohransatzpunkt beschränkt. An einzelnen aufwendigen Kreuzungspunkten werden zudem Kernbohrungen durchgeführt, die wichtige Erkenntnisse für die Detailplanung der Kreuzungsbauwerke liefern. Kernbohrungen benötigen einen größeren Flächenbedarf als die Kleinrammbohrungen. Um Flurschäden zu vermeiden, wird die Zuwegung zum Bohrplatz und der Bohrplatz bei Bedarf zeitlich begrenzt befestigt.“
Von den Vorarbeiten sind folgende Gemarkungen und Flure betroffen, wobei nicht alle Flurstücke gleich intensiv beansprucht werden müssen: In der Gemarkung Rünthe die Flur Rünthe 009; in Heil die Flure 001, 002, 003, 004, 005; in Werne die Flure 046, 047, 091, 092, 093.