Nachbarschafts-Streit in Werne eskaliert mit übler Hitler-Beleidigung

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Nachbarschafts-Streit in Werne eskaliert mit übler Hitler-Beleidigung

rnÜberraschungs-Moment vor Gericht

Ein Nachbarschaftsstreit in Werne eskalierte. Es fielen beleidigende, sogar regelrecht verstörende Worte. Vor Gericht kam es zu einem echten Überraschungsmoment.

Werne

, 26.02.2022, 05:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im Dauerstreit mit einem Paar aus der Nachbarschaft äußerte ein Mann (43) aus Werne offenbar Worte, die nicht nur massiv beleidigten, sondern regelrecht verstörten. Vor Gericht bestritt der 43-Jährige die Äußerung. Dann kam es zu einem echten Überraschungsmoment.

Vom ersten Tag an lagen die beiden Paare, die quasi Tür an Tür wohnten, im Clinch. Auseinandersetzungen waren Alltag. Am Nachmittag des 24. April eskalierte die Situation bei einer zufälligen Begegnung. In seiner Wut, so zumindest die Anklage, erklärte der Werner in Anlehnung an die Herkunft seiner Gegner, dass Hitler in der ersten Reihe alle Polen beseitigen sollte. Dem Vorfall folgte eine Anzeige wegen Beleidigung und kurz darauf wurde dem 43-Jährigen, der zuvor noch nie in Erscheinung getreten war, ein Strafbefehl mit 2250 Euro Geldstrafe zugestellt. Er legte Einspruch ein.

Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt

Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht in Lünen verhandelt und der Nachbar beteuerte immer wieder, so etwas nie gesagt zu haben. „Das ist der absolute Hammer, was der da behauptet“, empörte er sich. Von Anfang an habe es Probleme mit dem Nachbarn und dessen Frau gegeben. Und vielmehr sei er doch an dem Apriltag von den Gegnern beleidigt und sogar bedroht worden. Nicht umsonst sei er mittlerweile weggezogen.

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Nach dieser Einlassung wurde das gegnerische Paar gehört. Die Eheleute bestätigten ihren Vorwurf gegen den früheren Nachbarn auf der Anklagebank. Allerdings gab es einen Widerspruch. Bei der Polizei hatten beide offenbar geäußert, dass sie in dem Moment gar nicht dabei gewesen seien. Nun aber behaupteten sie, dass sie sehr wohl anwesend gewesen seien und beriefen sich auf ein Missverständnis – basierend auf sprachlichen Problemen.

Plötzlich wendet sich das Blatt vor Gericht

Der Richter verbarg seine Zweifel nicht und verwies auf die Möglichkeit einer Strafe wegen Falschaussage. Die Eheleute blieben dabei: Sie seien beide vor Ort gewesen. Dann wendete sich das Blatt plötzlich, als sie eine Aufnahme präsentierten, die offenbar vom Tattag stammte. Auf dem Handyvideo war eine Männerstimme zu hören, die etwas sagte. Der Richter, der sich das Ganze aus der Nähe anhörte, erklärte, dass unter anderem der Name Hitler gefallen sei.

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Nun hätten weitere Ermittlungen die Frage klären können, was genau gesagt wurde und ob es sich um die Stimme des angeklagten Werners handelte. Der hatte allerdings nach längerer Beratung und nachdem er noch erwähnte, dass ihn das Paar vielleicht falsch verstanden habe, doch noch ein Einsehen. Er nahm den Einspruch gegen den damaligen Strafbefehl zurück. Damit akzeptierte er die ursprüngliche Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro – wenn auch mit einiger Verspätung.