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Nach 9 Coronafällen - 93 Kinder und Jugendliche von Werner Schulen in Quarantäne
Coronavirus an Schulen
Zwei Wochen sind die Schüler in Werne nun schon wieder im Unterricht. Und die ersten Coronafälle ließen nicht lange auf sich warten. Für viele Kinder ist nun Quarantäne angesagt.
Am 18. August hat in NRW die Schule wieder begonnen. Und zwei Wochen später befinden sich in NRW rund 30.000 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne. Wie Kathrin Kötter, bei der Stadt Werne zuständig für den Bereich Bildung, Kultur und Sport am Dienstag (31. August 2021) im Schul- und Sportausschuss berichtete, sind auch viele Kinder in Werne betroffen.
Derzeit befinden sich in Werne 93 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne, aufgeteilt auf vier Schulen. 67 Kinder von der Uhlandschule, 14 von der Marga-Spiegel-Sekundarschule, fünf vom Anne-Frank-Gymnasium und sieben vom Gymnasium St. Christophorus.
Neun Coronafälle an Werner Schulen
Diese Zahlen resultieren aus insgesamt neun Coronafällen, die an den Schulen aufgetreten sind. An der Uhlandschule gab es zwei Fälle, jeweils einen in den Jahrgangsstufen zwei und vier, an der Marga-Spiegel-Sekundarschule gab es vier Fälle in der Jahrgangsstufe sechs, am Anne-Frank-Gymnasium einen Fall in der Q1 und am Gymnasium St. Christophorus einen Fall in der Q2. Hier sei zudem eine Lehrkraft infiziert, so Kötter.

Die Schüler der Uhlandschule sind besonders betroffen von den Quarantänemaßnahmen. © Jörg Heckenkamp (Archiv)
Uta Leisentritt, die für die CDU im Ausschuss sitzt, fragte, warum an der Uhlandschule so viele Kinder in Quarantäne mussten. „Das war die Entscheidung des Gesundheitsamtes", so Kötter. Ihren Angaben zu Folge waren 58 Kinder in der OGS (Offene Ganztagsschule) in Betreuung.
Das Problem in diesem Fall sei, das nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Kinder in der OGS direkten Kontakt miteinander gehabt hätten, erklärt Volker Meier, Pressesprecher des Kreises Unna. Deswegen müssten in diesem Fall alle Kontaktpersonen in Quarantäne.
Wer muss überhaupt in Quarantäne?
Doch welche Schüler müssen überhaupt in Quarantäne? Bei Coronafällen in einer Klasse gelten nach derzeitigem Stand laut Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Regeln:
- Bei einem Infektionsverdacht in der Klasse oder Lerngruppe gelten die direkten Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als „enge Kontaktpersonen“. Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
- Nicht als enge Kontaktperson gilt, wer sich insgesamt nicht länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe (Sitznachbarn) der infizierten Person aufgehalten hat. Außerdem müssen Schüler und Lehrkräfte während des Unterrichts alle weiteren Präventionsmaßnahmen beachtet haben, also eine Maske korrekt getragen und alle anderen empfohlenen Hygienemaßnahmen einschließlich der korrekten Lüftung eingehalten haben.
- Wurde nach einem positiven Selbsttest ein PCR-Test durchgeführt und dieser ist negativ, dürfen Schüler wieder am Unterricht teilnehmen, es sei sie wurden als „enge Kontaktperson“ eingestuft.
Geboren und aufgewachsen an der Grenze zwischen Ruhrpott und Münsterland, hat Kommunikationswissenschaft studiert. Interessiert sich für Tiere, Kultur und vor allem für das, was die Menschen vor Ort bewegt.