
Ein 58-jähriger Mann aus Werne musste sich vor Gericht verantworten, weil er seine Ex-Partnerin geschlagen haben soll. © dpa (Symbolbild)
Mann (58) aus Werne soll Ex-Partnerin geschlagen haben - der behauptet das Gegenteil
Gerichtsprozess
Vor dem Amtsgericht Lünen musste sich ein 58-jähriger Werner verantworten, der seine Ex-Partnerin geschlagen haben soll. Der Angeklagte behauptete aber, dass es genau andersrum gewesen sein soll.
Ihr Trennungswunsch brachte einen 58-Jährigen in Werne offenbar derart in Rage, dass er seine frühere Partnerin brutal attackierte. Wegen Körperverletzung stand er nun vor dem Amtsgericht Lünen – und beteuerte seine Unschuld.
Zwischen dem Paar kriselte es schon länger. Am 6. Dezember 2021 eskalierte die Lage in der gemeinsamen Wohnung in Werne. Es kam zum Streit, die 63-Jährige verkündete das Aus und er verlor laut Anklage die Kontrolle. Er, so der Vorwurf, packte die Frau und versetzte ihr einen Faustschlag. Sie trug unter anderem Schwellungen und eine Jochbeinprellung davon. Von den seelischen Folgen ganz zu schweigen.
„Die Anschuldigung ist falsch. Ich habe sie nicht geschlagen. Sie ist vielmehr auf mich losgegangen“, betonte der 58-Jährige jetzt vor Gericht. Seine Ex habe eine narzisstische Persönlichkeit, es gehe alles immer um sie. Und: Er sei es gewesen, der die Trennung gewollt habe. „Da ist sie ausgerastet.“ Sie habe versucht, ihn zu attackieren. Er habe sie festgehalten – mehr nicht. Woher die gerötete Wange komme, wisse er nicht. Allerdings habe die 63-Jährige wegen einer Erkrankung ohnehin des öfteren Rötungen im Gesicht.
„Ich habe sie nicht geschlagen. Das ist frei erfunden“
Die ehemalige Partnerin wurde gehört. Sie wählte sehr ähnliche Worte – jedoch mit vertauschten Rollen. Sie habe sich immer nach ihm richten müssen, er habe sich um nichts gekümmert. An dem Tag im Dezember habe sie ihm gesagt, dass das mit ihnen nicht mehr ginge, dass sie sich trennen wolle. „Da ist er ausgerastet.“ Er habe sie gepackt, an Ohr und Haaren gezogen, habe mit der Faust zugeschlagen und sie zuletzt noch hin und her geschleudert.
Seine Version stimme ganz gewiss nicht. Sie habe sich lediglich gewehrt. „Ich bin heute noch traumatisiert“, erklärte die 63-Jährige. Nach wie vor habe sie Angst vor ihm, schließe sich ein. Nicht umsonst habe sie damals bei der Polizei wie ein „Häuflein Elend“ gesessen.
Der Angeklagte blieb bei seiner Einlassung: „Ich habe sie nicht geschlagen. Das ist frei erfunden.“ Seine Verteidigerin sah das nicht anders. Sie befand die Frau für unglaubwürdig und wertete deren Angaben als widersprüchlich. Die Zeugin habe hier eine eindeutige Belastungstendenz gezeigt. Die Rechtsanwältin des 58-Jährigen beantragte einen Freispruch.
Die Anklagevertreterin und die Richterin hatten jedoch keine Zweifel an seiner Schuld, befanden die Ex-Partnerin als glaubhaft und werteten seine Version als Schutzbehauptung. Die Folge: 4000 Euro Geldstrafe. Er war empört und zeigte das auch deutlich: „Unglaublich, was in Deutschland passiert.“
Lebt im Sauerland und fühlt sich dort überaus wohl. Saß vor über 20 Jahren zum ersten Mal in einem Gerichtssaal, um über einen Prozess zu berichten und hat dabei ihren Traumjob gefunden.
