Mammutprozess geht weiter: Gastronomen aus Werne und Dortmund drohen Freiheitsstrafen

Steuerhinterziehung

Am 3. Mai stand der zweite Tag des Mammutprozesses mit Werner und Dortmunder Beteiligung an. Jetzt ist bekannt, welche Summe an Steuern hinterzogen worden sein soll und was den Angeklagten droht.

Werne

von Daniel Schröder

, 03.05.2022, 15:15 Uhr / Lesedauer: 2 min
Gastronomen aus Werne und Dortmund werden wegen Steuerhinterziehung angeklagt.

Gastronomen aus Werne und Dortmund werden wegen Steuerhinterziehung angeklagt. © Schröder

Am zweiten Tag des Mammutprozesses (3. Mai) wegen Steuerhinterziehung vor dem Arnsberger Landgericht mit Werner Beteiligung konnte Staatsanwältin Stephanie Westermeyer die 128 Seiten dicke Anklage fertig verlesen. Jetzt ist klar, wie riesig die Summe des Steuerschadens laut Staatsanwaltschaft sein soll: In Summe wird den fünf Angeklagten vorgeworfen, mehr als sieben Millionen Euro hinterzogen zu haben.

Den beiden Beschuldigten aus Werl und Werne, die zusammen als Geschäftsführer einen Lieferservice für Gastronomie in Soest betrieben haben, sollen in 72 und 76 Fällen Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit Schäden von rund 1.477.000 bzw. 2.571.000 Euro geleistet haben. Zwei Angeklagte aus Dortmund sollen laut Anklage zusammen 2.772.000 und ein weiterer Angeklagter aus Ennigerloh 263.000 Euro hinterzogen haben.

In einem Erörterungstermin, der am 8. Februar, also vor Beginn der Hauptverhandlung, im Landgericht stattgefunden hatte und der zur Planung der Hauptverhandlung angesetzt worden war, war dem Beschuldigten aus Werl und seinem Kollegen aus Werne von der Staatsanwaltschaft in Aussicht gestellt worden, dass sie laut Anklage als Gehilfen agiert haben sollen.

Freiheitsstrafe könnte zur Bewährungsstrafe werden

Aufgrund der Vielzahl von Taten und der hohen Schadenssumme strebe man allerdings auch für sie Freiheitsstrafen an. Sollten die beiden sich jedoch geständig einlassen, könne es allerdings unter Umständen auf Bewährungsstrafen von zwischen einem Jahr und vier Monaten und zwei Jahren hinauslaufen. Nach Angaben ihres Verteidigers sei ein Geständnis geplant.

Für die beiden Angeklagten aus Dortmund könne es nach Einschätzung von Gerichtssprecher Dr. Alexander Brüggemeier mit einer Bewährungsstrafe „schwierig“ werden. Für den Beschuldigten aus Ennigerloh könnte sich die Staatsanwaltschaft hingegen sogar eine Einstellung des Verfahrens vorstellen, sofern entsprechende Zahlungen geleistet würden. Bei den Vorstellungen dieser Zahlungshöhe gebe es allerdings arge Diskrepanzen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Die Verteidigung hatte beispielhaft eine obligatorische Entschädigungssumme von 1000 Euro genannt. Entscheidend wird letztlich sein, welche Taten den Angeklagten im Laufe des Verfahrens nachgewiesen werden können. Die Verfahrensbeteiligten gehen bereits jetzt davon aus, dass die bisher 14 angesetzten Verhandlungstermine nicht ausreichen dürften und der Prozess sich über den Sommer hinaus erstrecken könnte.

Mit großer Spannung wird vor allem die Zeugenaussage eines Kriminalisten erwartet, auf dessen Auswertungen die Anklage beruht. Nächster Verhandlungstermin ist der 18. Mai, 11 Uhr.