So wählt Werne: Maskenpflicht, eigene Kugelschreiber, Desinfektion, Abstand
Kommunalwahl 2020
Sonntag, 13. September, finden die Kommunalwahlen statt. Was schon zu regulären Zeiten ein Höchstmaß an Koordination und Regelungen beinhaltet, ist zu Zeiten von Corona nochmals schwieriger.

Sven Henning (l.) und Frank Gründken vom Wahlamt demonstrieren die Hyginemaßnahmen für die Wahllokale, hier das Briefwahlbüro im Stadthaus. © Jörg Heckenkamp (A)
Viele Wähler können bei dieser Kommunalwahl in Werne nicht in ihren gewohnten Wahllokalen wählen. Aus Schutzgründen nutzt die Stadt Werne als Wahlräume dieses Mal nach Möglichkeit weder Seniorenheime noch Kindertagesstätten. Die Stadt feilt seit Wochen an Hygiene- und Durchführungskonzepten. Wechselnde rechtliche Grundlagen machten dies nicht gerade leicht. Hier einige wichtige Punkte:
Maskenpflicht
Mit der seit dem 1. September 2020 geltenden Coronaschutzverordnung gibt es nun eine Maskenpflicht auch für den Bereich der Wahllokale, teilt die Stadt mit.
Zentrale Anlaufstelle im Wahllokal, Wegesystem
War es früher üblich, dass die Wähler nacheinander Kontakt zu einigen Mitgliedern der Wahlvorstände hatten, stellt sich die Stimmabgabe nun anders dar. Der Bürger hat nunmehr eine zentrale Kontaktperson aus dem Wahlvorstand. Dieser zentrale Platz ist mit einer Hygieneschutzwand aus Plexiglas ausgestattet.
Dort weist sich der Wähler aus und bekommt auch dort die notwendigen Wahlunterlagen. Die weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes führen das Wählerverzeichnis und reichen die Stimmzettel zum Kontaktplatz. Anschließend erfolgt dann der Wahlgang mit der Stimmabgabe in der Kabine, dem Einwurf in die Wahlurne und der Wegeführung zum Ausgang.
Im Zuge der Wahlvorbereitung hat das Wahlamt die altehrwürdigen Wahlkabinen, die schon sehr in die Jahre gekommen sind, durch Tischwahlkabinen ersetzt. Diese sind zudem leichter zu desinfizieren.
Eigener Stift
In den Wahlkabinen werden nicht wie üblich Stifte zur Stimmabgabe bereit liegen. Auch wenn der Wahlvorstand über eine Anzahl an Stiften verfügt, bittet das Wahlamt aus hygienischen Gründen darum, eigene Kugelschreiber zu benutzen.
Die herausgegebenen Stifte werden nur einmal verwendet und anschließend gesammelt. Nach einer Desinfektion können sie im Tagesverlauf wiederverwendet werden.
Allgemeine Verhaltens- und Hygieneregeln
- Nach Möglichkeit mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
- Händehygiene einhalten. Im Eingangsbereich jedes Wahllokales steht ein kontaktloser Hände-Desinfektionsspender zur Verfügung.
- Husten und Niesen in die Ellenbeuge.