Kommentar zum Mecke-Skandal Werne Eine Geldstrafe, das war’s dann wohl

Anklage gegen Marko Mecke: Eine Geldstrafe, das war’s dann wohl
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Anklage gegen Marko Mecke: Eine Geldstrafe, das war’s dann wohl

Als im Juli 2021 nach und nach Details zu den ungeheuerlichen Tierquälereien in der Viehsammelstelle von Marko Mecke ans Tageslicht kamen, wuchs die Empörung bei vielen Tierfreunden. Sie wünschten dem Firmenchef mit dem zurückgegelten Haar die Pest an den Leib - wenn nicht noch Schlimmeres. Nun können sie immerhin mit einiger Genugtuung registrieren, dass nicht nur seine beiden Mitarbeiter vor Gericht landen sollen, sondern auch Marko Mecke selbst. Doch wird es so weit kommen?

Wird Mecke vor Gericht stehen? Wenn ja, wird er verurteilt? Wenn ja, zu was? Geldstrafe, Bewährung, Haft? Ich befürchte: Mecke kommt mit einem blauen Auge davon. Meine Vermutung: Es kommt gar nicht erst zu einer Verhandlung. Stattdessen gibt´s eine Geldstrafe, das war‘s. Wie gesagt, nur eine Vermutung.

Muss Mecke ins Gefängnis?

Warum ich das vermute? Weil meines Wissens nach so gut wie nie ein Tierquäler in Deutschland ins Gefängnis musste. Obwohl Organisationen wie die Soko Tierschutz seit Jahrzehnten solche Fälle aufdecken. Ob in Schweinemastbetrieben, ob in Hühnerhaltungen oder eben wie hier in einer sogenannten Vieh-Sammelstelle.

An der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Dortmund halte ich es für bemerkenswert, dass auch der Firmenchef nun eine Anklage an der Backe hat. Denn auf dem Video-Material war er bei den schlimmen Attacken auf Rinder oder Schweine nicht selbst in Aktion zu sehen. Die Ermittler werfen ihm aber vor, den grausamen Umgang mit den Tieren sowie den Transport der erschöpften, abgemagerten Rinder, Pferde und Co. gebilligt zu haben. Ergo: Der Mitwisser und Mit-Organisator sei genauso verantwortlich wie die prügelnden und quälenden Mitarbeiter.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat eineinhalb Jahre für die Sichtung des umfangreichen Materials gebraucht, für dessen Bewertung und für die Verfassung der Anklageschrift, „die außergewöhnlich lang und detailliert ist“, sagt Staatsanwalt Henner Kruse im Gespräch. Jetzt liegt es an dem zuständigen Gericht, diese Anklage zu bewerten. Ist die Justiz der Meinung der Staatsanwaltschaft, dass es zu einer Verurteilung kommen kann?

Oder stellt das Gericht das Verfahren vorher im Zuge eines Strafbefehls, also wahrscheinlich einer Geldstrafe, ein? Das ist aus meiner Sicht die wahrscheinlichste Variante. In diesem Falle würde ich mich aber sehr freuen, wenn ich unrecht hätte und Mecke und seine Untergebenen vor Gericht kämen. Eine öffentliche Verhandlung würde dem Thema Tierwohl gut tun.

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