Trotz der hohen Inzidenz in der Altersgruppe der Schüler bieten weiterführende Schulen wieder Klassenfahrten an. Allerdings gelten einige Regelungen und Voraussetzungen für die Teilnehmer. © Pixabay Tumisu
Schulen und Corona
Klassenfahrten in Corona-Zeiten: Schülern droht das Quarantänezimmer
Die Inzidenz in der Altersgruppe der Schüler ist hoch. Dennoch sind Klassenfahrten unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Wie regeln die weiterführenden Schulen in Werne solche Ausflüge?
Das nordrhein-westfälische Schulministerium erlaubt Klassenfahrten und -ausflüge, besteht aber auf eine umfangreiche Corona-Testung. Zudem fordert es die Übernahme von bestimmten Kosten, wenn sich eines der Kinder während der Schulfahrt mit dem Coronavirus infiziert. Zwei weiterführende Schulen in Werne erklären, welches Konzept sie verfolgen.
Das Gymnasium St. Christophorus hat in diesem Schuljahr bereits viele Klassenfahrten angeboten. „Die haben bislang auch alle ganz normal stattgefunden", so Schulleiter Thorsten Schröer auf Anfrage unserer Redaktion.
Klassenfahrten sind trotz Pandemie wieder möglich
Zu Beginn des neuen Schuljahres hat die fünfte Klasse einen zweitägigen Ausflug gemacht. Vergangene Woche ist die Q1 auf „Tage religiöser Orientierung" gewesen und momentan befinden sich die Achtklässler auf Wasserfahrt in den Niederlanden. Die Abschlussfahrt der Abiturienten wird noch vor den Herbstferien erfolgen.
Einige Schüler des Anne-Frank-Gymnasiums waren in diesem Schuljahr für einige Tage in Bergen-Belsen. „Die Fahrt war super. Auch die Eltern waren zufrieden, dass die Schüler endlich mal wieder was durften", sagt Thorsten Kluger, stellvertretender Schulleiter.
Corona-Testungen zu Beginn der Klassenfahrt sind Pflicht
Um an einer Klassenfahrt teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das liegt nicht zuletzt an der erschreckend hohen Sieben-Tage-Inzidenz in der Altersgruppe der Schüler im Kreis Unna. Bei den Null- bis Neunjährigen liegt diese bei 86,7 und bei den 10- bis 19-jährigen bei 211,1 (Stand: 13.09.).
Vor dem Beginn und am Ende einer jeden Klassenfahrt müssen die Schüler sich Schnelltests unterziehen. „Damit wir die Gewissheit haben, dass möglichst nur Leute in den Bus steigen, die keine anderen Personen gefährden", sagt Thorsten Schröer.
Während der Reise werden die Schüler des Gymnasiums St. Christophorus dreimal wöchentlich getestet - montags, mittwochs und freitags. „Das, was das Land für die nächste Woche verpflichtend gemacht hat, haben wir immer bei jeder Klassenfahrt gemacht", so der Schulleiter. Die entsprechenden Schnelltests stelle die Schule aus ihrem Vorrat zur Verfügung.
Dabei werden geimpfte Schüler nicht außen vor gelassen. Auch sie werden weiterhin getestet. Somit sei das Risiko für eine Corona-Infektion noch geringer. Schließlich könnten sich auch geimpfte Menschen infizieren. „Das erfreut sich bei uns an großer Beliebtheit. Es kann ein Stück weit die Gewissheit gegeben werden, dass von Niemandem eine Gefahr ausgeht", sagt Schröer. In den Unterkünften würden häufig die Betreiber die Hygieneregeln vorgeben. „Zum Beispiel werden Zimmer nicht mehr mit voller Belegung besetzt", sagt er. Zudem hätten Schüler einen festen Sitzplatz in dem Esssaal der Unterkünfte.
Quarantänezimmer und Rücktransport bei positivem Corona-Test
Trotz der vorherigen Corona-Testungen besteht weiterhin das Risiko, dass Schüler sich während der Klassenfahrt mit dem Virus infizieren. Wie reagieren die Schulen in so einem Fall? „Die Person müsste sich direkt in Quarantäne begeben. Dafür haben viele Hotels mittlerweile freie Zimmer eingerichtet, Quarantänezimmer", sagt Thorsten Kluger.
Für die Rückreise müsse die Kapazität der jeweiligen Transportmittel kontrolliert werden. Falls genug Platz vorhanden sei, müsste der infizierte Schüler von den anderen getrennt werden. Andernfalls müsse ein entsprechendes Elternteil den Rücktransport seines Kindes organisieren und finanzieren. „Das ist worst worst case", so Kluger.
Thorsten Schröer hat sich vor den diesjährigen Klassenfahrt beim Gesundheitsamt erkundigt, wie das Gymnasium St. Christophorus reagieren solle, falls ein Schüler sich während der Klassenfahrt mit dem Corona-Virus infiziere. „Da wurde mir gesagt, dass im Zweifelsfall, also wenn jetzt wirklich jemand positives dabei ist, die Eltern ihr Kind persönlich von der Klassenfahrt abholen müssen", sagt er.Schröer verweist ebenfalls auf die Möglichkeit, die eingerichteten Quarantänezimmer zu nutzen. „Es kann ja nicht erwartet werden, dass ein Kind von jetzt auf gleich aus Berlin abgeholt werden kann", sagt er. Für die Zwischenzeit kann der infizierte Schüler in einem solchen freien Zimmer untergebracht werden.
Zudem müsse die Schule in einem solchen Fall Kontakt zu dem Gesundheitsamt aufnehmen. Schließlich gelten in einer Jugendherberge lockerere Hygieneregeln - So schlafen beispielsweise bis zu vier Schüler gemeinsam in einem Zimmer. „Da müsste das Gesundheitsamt entscheiden, wie es mit der Quarantäne für die anderen Schüler ist. Das wäre eine Entscheidung im Einzelfall", erklärt er.
Versicherungspakete bieten individuelle Stornierung
Falls die Klassenfahrt eines Schülers storniert werden muss, sind die Eltern in der Regel dazu verpflichtet, die entsprechend anfallenden Kosten zu tragen „Bevor die Fahrt angetreten wird, unterschreiben die Eltern, dass sie die Stornierungskosten übernehmen. Mittlerweile sind die Veranstalter und die Busunternehmen aber sehr kulant", sagt Thorsten Kluger.
Der Schulleiter des Gymnasiums St. Christophorus bestätigt diese Aussage und erklärt, dass es für Klassenfahrten inzwischen ein umfassendes Versicherungspaket gebe. Dieses schließe unter anderem Corona-Erkrankungen mit ein.
Die krankheitsbedingte Verhinderung der Teilnahme, der vorzeitige Abbruch der Klassenfahrt sowie der Reiserücktransport seien über die Versicherung abgedeckt.Im vergangenen Jahr habe das Land noch die Stornierungskosten für die abgesagten Klassenfahrten übernommen. „Bei den Studienfahrten hatten wir letztes Jahr eine Stornierungssumme von 20.000 Euro", sagt Thorsten Schröer.
Seither habe das Land beschlossen, dass eine Stornierung der Klassenfahrten bis kurz vorher möglich sein müsse, „ohne dass es mit Kosten für Schüler zusammenhängt", führt er fort.
Bei der Marga-Spiegel-Sekundarschule haben wir ebenfalls angefragt, allerdings noch keine Rückmeldung erhalten. Das Freiherr-vom-Stein Berufskolleg wollte sich auf Anfrage nicht äußern.
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