
© picture alliance/dpa
Kita-Notbetreuung ab Montag: Das müssen Eltern in Werne jetzt wissen
Kitas in Werne
Ab Montag gilt auch in den Werner Kitas die „bedarfsorientierte“ Notbetreuung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern ihre Kinder in die Betreuung geben. Das sagt das Jugendamt dazu.
Inzwischen steht fest: Ab Montag (26. April) gilt auch in den Werner Kitas die „bedarfsorientierte Notbetreuung“. Das bedeutet, dass nicht alle Eltern ihre Kinder in die Betreuung geben können. Nun wenn bestimmte Voraussetzung erfüllt und Formalitäten geklärt sind, ist das möglich. Grundsätzlich besagt die neue Regelung: Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Kreisen und kreisfreien Städten über 165, dann ist ein eingeschränkter Regel- beziehungsweise Pandemiebetrieb wie zuletzt nicht mehr erlaubt.
Im Kreis Unna liegt besagte Inzidenz schon seit gut einer Woche über diesem Wert. Somit greift die neue Regelung ab Montag auch für den Kreis - und damit auch für Werne. Aber wer darf sein Kind nun ab Montag in die Kita bringen? Wie Jugendamtsleiter Maik Rolefs auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, sind mehrere Faktoren dafür ausschlaggebend. Grundsätzlich gelte der Appell an die Eltern, dass sie ihre Kinder zuhause betreuen. Ein Anspruch auf Betreuung in einer Kita oder durch Tageseltern bestehe jedoch beispielsweise, wenn diese aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist.
Für die Notbetreuung gelten mehrere Ausnahmen
Das decke insbesondere die Fälle ab, in denen das Jugendamt ohnehin bereits Hilfen zur Erziehung leistet sowie bei Kindern in „belasteten Lebenslagen“. Auch Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf Betreuung. Genauso wie Kinder, die das letzte Kita-Jahr vor ihrer Einschulung besuchen. Auch Eltern, die ihre Kinder nicht betreuen können, weil sie erwerbstätig sind, sind nach wie vor anspruchsberechtigt.
In diesem Fall müssen sie jedoch eine Eigenerklärung ausfüllen, wie Rolefs betont. Einen Nachweis über ihre berufliche Tätigkeit beziehungsweise darüber, dass und warum sie ihr Kind aufgrund ihres Berufs nicht selbst betreuen können, benötigen sie aber nicht. „Wir haben das Muster für die Eigenerklärung bereits an die Einrichtungen und Tageseltern weitergeleitet. Die Eltern können es dort ausfüllen und abgeben“, so Rolefs.
Auf dem Zettel können Eltern auch einzelne Tage angeben, an denen sie ihr Kind nicht selbst betreuen können. Wie viele dieses Angebot ab Montag nutzen werden, kann Wernes Jugendamtsleiter derzeit noch nicht abschätzen. Nur so viel: Die Stadt Werne erlebe die Eltern bislang als „durchaus sensibel“. Der überwiegende Teil der Elternschaft lasse die Kinder in den Einrichtungen und der Tagespflege nur betreuen, wenn es erforderlich ist. In der laufenden Woche hätten etwa 55 Prozent der Eltern das Angebot der Tagespflege und 35 Prozent das Angebot in den Kitas in Anspruch genommen.
Geboren 1984 in Dortmund, studierte Soziologie und Germanistik in Bochum und ist seit 2018 Redakteur bei Lensing Media.
