Landrat Mario Löhr, hier im Kreistag in der Stadthalle Kamen, verschärft die Corona-Notbremse im Kreis Unna.

© Stefan Milk

Inzidenz über 200: Kreis Unna verschärft Corona-Regeln

rnCoronavirus im Kreis Unna

Der Kreis Unna reagiert auf die sprunghaft angestiegene Inzidenz. Ab Samstag (17. April) sollen schärfere Corona-Bestimmungen gelten. Eine Ausgangssperre kommt aber nicht.

von Kevin Kohues

Kreis Unna

, 15.04.2021, 17:20 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Kreis Unna will ab Samstag (17. April, 0 Uhr) die Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus verschärfen. Ein Krisenstab beriet am Donnerstagnachmittag im Kreishaus Unna über notwendige Maßnahmen, nachdem der Kreis am Morgen laut den Angaben des Landeszentrums Gesundheit (LZG) NRW die 200er-Marke bei der 7-Tage-Inzidenz übersprungen hatte.

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Die wichtigsten Veränderungen im Überblick:

  • Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei nur eine Person aus einem anderen Haushalt stammen darf. Kinder unter 14 Jahre sind ausgenommen.
  • Der Kreis Unna verzichtet auf die Einführung einer Ausgangssperre. Von 21 bis 5 Uhr gilt aber eine Kontaktsperre: Das heißt, man darf niemanden aus einem anderen Haushalt treffen und soll möglichst zuhause bleiben. Es gelten wenige Ausnahmen wie medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger. Auch die Begleitung Sterbender oder ähnlich gewichtige Gründe sind von dieser Regel ausgenommen.
  • Es bleibt bei der geltenden Regel zur Öffnung von Geschäften, also „Click & Meet“ mit negativem Schnelltest im Baumarkt oder Bekleidungsgeschäft bleibt möglich.
  • Mit Beginn der nächsten Woche, spätestens am Dienstag, startet der Kreis Unna mit der Luca-App zur leichteren Nachverfolgung von Kontakten.
  • Der Wechselunterricht an den Schulen wird im Kreis Unna ab Montag anders als vom Land vorgesehen nicht wieder eingeführt. Abschlussklassen bleiben davon ausgenommen. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Andere Schüler bleiben im Distanzunterricht. Diese Regelung werde noch mit den zuständigen Landes-Ministerien abgestimmt, hieß es vom Kreis Unna.
  • Kindertageseinrichtungen sollen in den Notbetrieb wechseln und nur für die Betreuung derjenigen Kinder offen bleiben, deren Eltern beide in der kritischen Infrastruktur arbeiten.


Die Allgemeinverfügung werde morgen nach Abstimmung mit dem Landesgesundheitsministerium veröffentlicht und könnte am Samstag, 17. April, in Kraft treten, hieß es am Abend in einer Mitteilung des Kreises. Landrat Mario Löhr wird darin mit der eindringlichen Bitte zitiert: „Wir tragen jetzt gemeinsame Verantwortung dafür, dass wir nicht zu drastischeren Maßnahmen greifen müssen – befolgen Sie bitte die Regeln!“

Der Kreis Unna hatte erst vor zwei Tagen angekündigt, auf das neue Bundesgesetz warten zu wollen und in der Zwischenzeit keine eigenen Neuregelungen beschließen zu wollen. Doch am Donnerstag änderte sich die Situation. Am Morgen gab das LZG die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen im Kreis Unna mit 204,4 an. Der Kreis Unna teilte daraufhin mit, dass der Krisenstab einberufen werde. Diese werde am Nachmittag über „geeignete Maßnahmen beraten, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen“.

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Zuletzt war ein Wert über 200 am 16. Dezember 2020 festgestellt worden – damals lag er mit 238,0 sogar noch höher.

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