Fünf Jahre ist es her, da hat Werne landesweit von sich reden gemacht - als Stadt, die im wahrsten Sinne des Wortes die Nase voll hat von unbelehrbaren Hundehalterinnen und -haltern. Mehrheitlich hatte der Stadtrat im März 2018 für einen Antrag der FDP-Fraktion gestimmt, die Hundehaufen-Knöllchen drastisch zu erhöhen - um mehr als das Sechsfache.
Wer die stinkende Hinterlassenschaft seines Vierbeiners nicht ordnungsgemäß entfernt, dem drohen seitdem 200 Euro Strafe: ein Spitzenwert im Vergleich mit anderen Städten. Ein Blick auf die Nachbarstädte zeigt: Die Ordnungshüter in Lünen und Selm verhängen bei dem Vergehen 35 Euro - so wie Werne es vor der Erhöhung auch tat. In Bergkamen ist die unappetitliche Sache mit gerade einmal 20 Euro sogar recht günstig. Hamm verlangt immerhin 55 Euro. Und im touristisch geprägten Nordkirchen werden 100 Euro fällig - nicht nur auf dem Vorhof des berühmten Barockschlosses, sondern in der gesamten Gemeinde.
Nicht nur in der unmittelbaren Nachbarschaft, sondern landesweit hat Werne mit dem XXL-Hundedreck-Knöllchen einen Spitzenplatz. Die Lippestadt lässt sowohl die westfälischen Metropolen Dortmund (75 Euro und sogar 100 Euro, wenn der Haufen in der Fußgängerzone oder auf einem Spielplatz liegt) und Münster (50 Euro und im Wiederholungsfall 100 Euro) hinter sich, als auch die Großstädte am Rhein. In Düsseldorf werden 75 Euro fällig und in der Stadt Köln, die 2018 als Spitzenreiter gehandelt wurde, 100 Euro. Wer seinen Hund auf einem Spielplatz der Domstadt sein Geschäft verrichten lässt, muss allerdings 500 Euro zahlen.
Das hohe Bußgeld habe in Werne inzwischen Wirkung gezeigt, meint Ordnungsamtsleiter Werner Kneip: „An einigen Stellen, die mir früher immer aufgefallen sind, sehe ich heute nur noch sehr selten Hundekot.“ Eine Einschätzung, die auch eine Kollegin im Außendienst bestätige. Ob das tatsächlich an dem hohen Bußgeld oder aber an einem grundsätzlich veränderten Bewusstsein der Hundehalter und Hundehalterinnen liegt, könne er nicht sagen, ergänzt Kneip mit einem Augenzwinkern.
Kritik von den Grünen
Als der Rat der Stadt Werne vor fünf Jahren die große Strafe für große Haufen der rund 2000 Werner Hunde sowie aller Gast-Vierbeiner beschloss, gab es ein lautes Medien-Echo. Damals, erinnert sich Werner Kneip, hätten „zwei, drei Kommunen“ bei der Stadtverwaltung nachgefragt. Seitdem sei es aber ruhig geworden um die Sache - auch in der Werner Politik. Von einem neuen Vorstoß, den örtlichen Bußgeldkatalog zu verändern, weiß er nichts. Auch die Grünen, die die hohen Hunde-Knöllchen damals als „unverhältnismäßig“ ablehnten, haben dazu keinen Anlauf unternommen. Das mag auch mit der Umsetzungspraxis zu tun haben.
Dass es schwierig sein würde, tatsächlich Frauchen oder Herrchen mit ihren Vierbeinern auf frischer Tat zu erwischen, war den Politikerinnen und Politikern schon vor fünf Jahren klar. Die FDP hatte selbst von einer „abschreckenden Wirkung“ ihres Antrags gesprochen. Die hält offenbar an. Denn auch wenn es immer noch viel zu viele stinkende Verstöße auf Fußwegen und an Straßen gibt, hat sich die Werner Stadtkasse deshalb noch nicht angenehm gefüllt. Im Gegenteil. „Tatsächlich wurde bis heute noch niemand erwischt“, sagt Werner Kneip. Mit anderen Worten: Bislang musste noch kein einziges 200-Euro-Knöllchen bezahlt werden.
Pferdeäpfel auch betroffen
Dabei halten die Ordnungsamtsmitarbeiter im Außendienst bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs oder beim Ermittlungsdienst durchaus nach Mensch-Hund-Teams Ausschau. Noch mehr tun das genervte Anwohner, die sich regelmäßig über Tretminen in ihrem Vorgarten ärgern. Es gebe durchaus Beschwerden über Hundehaufen, bestätigt Kneip, allerdings keine konkreten Anzeigen. „Das liegt auch daran, dass man meistens nur die Hinterlassenschaft sieht, aber kaum die 'Tat' selbst.“ Außerdem müsste jeder, der eine Anzeige erstatten wollte, den Täter namentlich benennen können - also nicht den Hund, der nur dem Bedürfnis der Darmentleerung nachgeht, sondern den Menschen, der sich nicht bückt, um die Hinterlassenschaft zu beseitigen.
Grundsätzlich gilt laut Paragraf 5 Absatz 2 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Werne“ nicht nur für Hunde. „Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen“, steht dort. Ob Hund oder Pferd: Wer die „Verunreinigungen“ liegen lässt, kann mit 200 Euro zur Kasse gebeten werden. Das gelte für „alle öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen“, sagt Werner Kneip. „Ohne Ausnahme.“
Warum „Gassi-Gehen“?
Viehweiden und Felder sind auch kein Hundeklo - und das nicht nur, weil Tretmienen im Futter eklig sind, sondern weil die Exkremente das Vieh, insbesondere Kühe, krank machen können. In jedem Fall bedeuten liegengelassene Haufen in der freien Natur eine Extraportion Stickstoff und Phosphor im Boden – und das in einer ohnehin schon überdüngten Landschaft.
Die Probleme mit dem Gassigehen sind so alt wie der Begriff selbst: etwa 200 Jahre. Mit der Industrialisierung wuchsen die Städte und es schwand der Freiraum, um des Menschen besten Freund sein Geschäft machen zu lassen. Große Haufen vor der Haustür kamen damals schon nicht gut an. Deshalb verzogen sich Mensch und Hund dafür lieber in dunkle Gassen. Aus dem „mit dem Hund in die Gasse gehen“ entwickelte sich mit der Zeit die bis heute gebräuchliche Redensart vom Gassigehen.
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