In dieser Woche, am 10. Oktober 2019, war Welttag des Hundes. Wir beantworten Fragen zum Hundeführerschein und den Pflichten der Hundehalter. Für manche Verstöße drohen hohe Bußgelder.

Werne

, 12.10.2019, 17:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Rund 2100 Hunde sind in Werne gemeldet. Etwa die Hälfte der Werner Hundehalter hat einen Hundeführerschein - aber wer braucht den eigentlich?

Seit 2003 gibt es das Landeshundegesetz und mit ihm die Verpflichtung zum Sachkundenachweis, im Volksmund Hundeführerschein genannt. Betroffen sind Halter von Hunden, die schwerer als 20 Kilo sind oder größer als 40 Zentimeter. Für gefährliche Hunde, sogenannte Listenhunde, braucht man einen erweiterten Sachkundenachweis. Für bestimmte Rassen gibt es eine Sonderregelung.

Wer muss die Prüfung ablegen?

Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen muss jeder, der mit dem Hund spazieren geht, einen Sachkundenachweis abgelegt haben. Bei großen Tieren muss nur der Halter die Sachkundeprüfung abgelegt haben. Wer den Hund dann aber tatsächlich ausführt, liegt im Verantwortungsbereich des Halters.

Hundehalter ab 16 Jahren können die Prüfung ablegen. Wer einmal den Sachkundenachweis bestanden hat, muss diesen nicht bei jedem neuen Hund wiederholen. Die Sachkundebescheinigung hat also kein Ablaufdatum.

Welche Hunde gelten als gefährlich und welche Rassen sind „bestimmte Rassen“?

Als gefährliche Hunde zählen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. Außerdem können Hunde auch im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden, wenn sie z.B. schon einmal einen Menschen gebissen haben. Um die Gefährlichkeit festzustellen, begutachtet ein amtlicher Tierarzt im Auftrag der zuständigen Behörde den Hund.

„Bestimmte Rassen“ sind: Alano, American Bulldog, Old English Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanoiol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.

Wo bekomme ich den Hundeführerschein?

Der Hundeführerschein wird von den meisten Tierärzten angeboten. Es gibt jedoch auch Sachverständige, die den Test durchführen.

Den Sachkundenachweis für gefährliche Hunde bekommt man beim zuständigen Veterinäramt - für Werner Hunde sitzt das in Unna.

Besitzer von „Hunden bestimmter Rassen“ gehen für die Prüfung entweder zum Veterinäramt oder einem Sachverständigen.

Wie sieht die Prüfung aus?

Für den Hundeführerschein muss man eine theoretische Prüfung bestehen. Die besteht aus einem Ankreuztest, so wie beim Pkw-Führerschein. Der Fragenkatalog umfasst rund 320 Fragen. Dabei geht es unter anderem um Ernährung, Erziehung und Sozialverhalten der Vierbeiner. Wurden mindestens zwei Drittel der Fragen richtig beantwortet, gilt der Test als bestanden.

Was kostet die Prüfung?

Der Führerschein kostet zwischen 30 und 60 Euro.

Was passiert, wenn ich durchfalle?

Wer nicht besteht, kann die Prüfung beliebig oft wiederholen.

Gibt es Ausnahmen von der Regel?

Es gibt mehrere Personengruppen, die bereits als sachkundig gelten und den Hundeführerschein nicht machen müssen:

  • Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteordnung.
  • Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die mit Erfolg die Jägerprüfung abgelegt haben.
  • Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht, Haltung und/oder Handel mit Hunden besitzen.
  • Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer.
  • Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen
  • Als sachkundig zum Halten von großen Hunden gelten auch Personen, die vor Inkraft-Treten des Landeshundegesetzes (also vor dem 01.01.2003) mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist und dieses der zuständigen Behörde schriftlich versichert wurde.

Welche Pflichten habe ich als Hundehalter außerdem?

Jeder Hundebesitzer muss seinen Hund im Bürgerbüro anmelden. Dann fällt eine Hundesteuer an. Die liegt in Werne bei 85 € für einen Hund. Einen Mengenrabatt gibt es nicht, im Gegenteil: Hält man zwei Hunde, kostet jeder 100 €. Ab dem dritten Hund kostet es 112 Euro pro Hund.

Im Gegensatz zu anderen Städten zahlt man für gefährliche Hunde in Werne und Ascheberg nicht drauf. In Dortmund beispielsweise zahlt man 468 € für einen gefährlichen Hund. Gefährliche Hunde dürfen nicht ohne Maulkorb vor die Tür, sofern sie keinen Wesenstest abgelegt haben.

Hunde dürfen nicht auf Spiel- und Bolzplätze mitgenommen werden. Außerdem müssen Hundehäufchen von öffentlichen Flächen entfernt werden.

Was kostet es, wenn ich mich nicht daran halte?

Ein Verstoß gegen die Maulkorbpflicht kostet 1000 €, das Halten eines gefährlichen Hundes ohne Erlaubnis/Versicherung kostet 2500 €.

Wer seine Hundehäufchen nicht entsorgt, bezahlt eine Strafe von 200 €. Bis vor einem Jahr kostete es noch 35 €.

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