Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung endete am 31. Januar 2023. Nicht jeder war pünktlich mit den Unterlagen. Imke Danke, Vize-Leiterin des unter anderem für Werne zuständigen Finanzamtes Lüdinghausen, bilanziert: „Uns liegen insgesamt 38.900 Erklärungen vor, rund 65 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“. Wie genau die Zahlen für Werne aussehen, könne das Finanzamt nicht aufschlüsseln, hieß es auf Anfrage der Redaktion.
Man werde nun die nächsten Schritte einleiten. „Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungs-Schreiben zur Abgabe auffordern werden“, sagt Danke.
Hilfs-Angebote zur Grundsteuer
Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.
„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, sagt die Vize-Leiterin. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung. Die Grundsteuer-Hotline bleibt zudem nach Ablauf der Abgabefrist erreichbar.“ Die Hotline ist unter Tel (02591) 930-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.
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