Wer falsch parkt, der wird bestraft. So sieht es der Bußgeldkatalog vor. Selbst dann, wenn man seine eigentliche Parkzeit um nur wenige Minuten überschreitet, wie es eine Olfenerin jüngst erlebte. Weil sie vier Minuten zu spät zu ihrem Parkplatz zurückkehrte, musste sie eine Strafe von 20 Euro zahlen.
Mit dem Parken nimmt es der deutsche Bußgeldkatalog nämlich sehr ernst. Aufgelistet werden dort zahlreiche Verstöße, die mit unterschiedlichen Geldbeträgen geahndet werden. Je nach Schwere können sogar Punkte in Flensburg angerechnet werden.
Bußgeldkatalog regelt Strafe
Bei kleineren Vorfällen beträgt die Strafe in der Regel allerdings lediglich 10 Euro. Darunter fällt zum Beispiel das Zuparken eines abgesenkten Bordsteins. Wenn man das Parkverbot länger als drei Stunden lang missachtet, kostet der Verstoß sogar 20 Euro.
Außerdem wird es teurer, wenn man andere Verkehrsteilnehmer damit behindert: Statt 10 Euro kostet das Falschparken dann 15 Euro, wenn es länger als drei Stunden andauert sogar 30 Euro.
Behinderung von anderen
Es gibt eine Vielzahl mittlerer Verstöße, bei denen das Bußgeld höher ist, aber noch keine Punkte in Flensburg drohen. Beispiele dafür sind:
Das Parken vor einer Ampel, ohne 10 Meter Abstand zu halten. Verdeckt man dadurch die Anlage, fallen 15 Euro Bußgeld an. Dauert der Verstoß länger als eine Stunde an, wird es 10 Euro teurer.
Wer in einem absoluten Halteverbot parkt, der muss 25 Euro zahlen. Geht das länger als eine Stunde so, werden daraus sogar 40 Euro. Genauso teuer wird es, wenn man jemand anderes dadurch behindert – und 50 Euro, wenn das eine Stunde lang so ist.

In einer Kurve zu parken, wird mit 35 Euro geahndet. Wenn das andere behindert oder länger als eine Stunde andauert, wird das Bußgeld auf 55 Euro erhöht. Und wenn dadurch die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen eingeschränkt wird, gibt es sogar einen Punkt in Flensburg – plus ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.
Schneller Punkt in Flensburg
55 Euro ist allerdings die Durchschnittshöhe von Bußgeldern, wenn es ums Falschparken geht. Wer zum Beispiel auf einer Verkehrsinsel oder auf Schienen steht, muss so viel Strafe zahlen. Dazu kommen auch wieder Aufschläge, wenn man andere behindert oder sogar gefährdet – das variiert aber je nach Umstand.
So wird das Parken in zweiter Reihe sogar mit 85 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft, wenn es länger als 15 Minuten andauert. Auf einem Grünstreifen kann es hingegen erst 80 Euro kosten, wenn man jemanden über eine Stunde lang behindert.
Am schlimmsten trifft es einen Autofahrer jedoch, wenn er zum Beispiel auf einer Autobahn parkt. Das wird immer mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Und in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro. Kommt es wegen des Falschparkens zu einer Sachbeschädigung, kostet das sogar 105 Euro.
Parken auf dem Gehweg
Auch das Parken auf Gehwegen wird in der Regel mit 55 Euro Strafe geahndet. So handhaben es auch die Städte in der Region. „Solange ein normales Durchkommen noch möglich ist, bleibt es meist bei einer Verwarnung“ – also einem Knöllchen –, heiß es von der Gemeinde Nordkirchen. Wenn es zu eng wird, werde sogar in Betracht gezogen, das Fahrzeug abschleppen zu lassen.
Von der Stadt Werne heißt es ähnliches, aber: „Dies müssen die Außendienstmitarbeiter im Einzelfall entscheiden.“ Wenn eine Behinderung vorliegt, werde eine Verwarnung in Höhe von 70 Euro ausgesprochen und ein Punkt in Flensburg verzeichnet – so wie es im Bußgeldkatalog steht.
In Olfen hingegen wird das Parken auf dem Gehweg geduldet, heißt es von der Stadt, „solange es nicht zu größeren Beeinträchtigungen oder Behinderungen kommt.“ Der Ordnungsdienst gehe Meldungen von Bürgern nach und entscheide dann je nach Situation, wie vorgegangen wird. „Oftmals wird vor Ort mündlich verwarnt“, so die Stadt.