Wer als Makler, Bauträger und Baubetreuer tätig werden will, braucht eine entsprechende Erlaubnis des Kreises.

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Zahl der Makler im Kreis Unna sinkt - das steckt dahinter

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Wer Makler werden möchte, der braucht eine entsprechende Erlaubnis vom Kreis. Im vergangenen Jahr gab es dazu aber deutlich weniger Anträge. Das hat gute Gründe, erklärt ein Makler aus Werne.

Kreis Unna

, 30.04.2021, 09:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

„Der Markt ist mehr als gesättigt", sagt Josef Holtrup, Makler in Werne. Das ist für ihn ein Grund, warum die Zahl der Erlaubnisanträge für Makler, Bauträger und Baubetreuer im Kreis Unna zurückgeht. Ende März hatte der Kreis die entsprechenden Zahlen dazu veröffentlicht. Wer in diesem Bereich tätig werden will, der braucht eine entsprechende Erlaubnis vom Kreis Unna, da Vertrauenswürdigkeit hier eine große Rolle spiele.

„Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass die Antragsteller zuverlässig sind und in geordneten Vermögensverhältnissen leben. Das bedeutet, dass jedem Antrag vor Erteilung der Erlaubnis eine Zuverlässigkeitsprüfung vorausgeht", so der Kreis auf Anfrage.

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Die erforderliche Zuverlässigkeit besitze in der Regel nicht, „wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist."

Anzahl der Erlaubnisanträge im Kreis Unna halbiert

Im Jahr 2020 wurden vom Kreis 43 Erlaubnisanträge bearbeitet. Das waren 44 weniger als im Jahr davor. Und auch die Gesamtanzahl von erlaubnispflichtigen Betrieben ist zurückgegangen. In Werne gab es im Jahr 2020 nur noch 53 solcher Betriebe. 2019 waren es noch 64. Die Erlaubnis sei ein Leben lang in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gültig und erlischt nur durch Widerruf, Tod oder Verzicht, so der Kreis.

„Ein großer Teil des Marktes, hier in Werne über 70 Prozent, entfällt auf Banken und Sparkassen. Den Rest teilen alteingesessene Makler unter sich auf. Da bleibt für Neueinsteiger nichts oder kaum etwas über", so Makler Josef Holtrup.

Jeder Neuling habe es sehr schwer, in den Markt reinzukommen. „Wenn ein Neueinsteiger zu Anfang dann eventuell auch noch nicht die Erfahrung und das Know-how hat, dann macht der das vielleicht auch nur ein Jahr und hört dann wieder auf, weil er zu wenig Aufträge bekommt."

Holtrup: Anforderungen an Makler gestiegen

Ein weiterer Grund seien die gestiegenen Anforderungen an die Makler. Als er vor 30 Jahren die Arbeit als Makler aufgenommen hat, reichte noch eine einfache Anmeldung beim Ordnungsamt. „Heute ist es nicht mehr so einfach, einen Maklerschein zu bekommen. Man muss eine Prüfung ablegen, zum Beispiel vor der IHK."

Dadurch sei die Hürde größer geworden, um sich Makler zu nennen. „Das finde ich auch in Ordnung. Früher durfte sich für 10 Mark jeder Makler nennen. Das hat auch in gewisser Weise die Branche kaputt gemacht, weil jeder der Meinung war, sich Makler zu nennen."

Weiterbildungen und Berufshaftpflicht

Auch der Kreis Unna verweist auf höhere Anforderungen an die Erlaubnisinhaber. Seit 2018 seien sie verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren 20 Weiterbildungsstunden nachzuweisen. „Im Anschluss an jeden 3-Jahres Zeitraum beginnt immer ein weiterer Weiterbildungszeitraum."

Die Pflicht zur Weiterbildung bestehe schon allein mit der Inhaberschaft der Gewerbeerlaubnis. Ein großer Teil derer, die die Tätigkeiten als Immobilienvermittler und oder Wohnimmobilienverwalter selten oder gar nicht mehr ausgeübt hätten, habe deshalb auf die Erlaubnis verzichtet und das Gewerbe abgemeldet.

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Außerdem sei seit dieser Änderung auch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. „Die Kosten und die Weiterbildungen standen für viele Alterlaubnisinhaber in keinem Verhältnis zum Gewinn, den sie aus ihren teils geringfügigen Tätigkeiten erzielten, so dass auch dieser Personenkreis häufig auf die Erlaubnis verzichtet hatte."

2020 gab es im gesamten Kreis Unna 634 erlaubnispflichtige Betriebe. 2019 waren es noch 669. Abgelehnt wurden nach Angaben des Kreises in 2018 drei Anträge, in 2019 keiner, fünf Ablehnungen erfolgten in 2020.

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