Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, viele Verwaltungsleistungen nicht nur in den Behörden vor Ort, sondern zusätzlich über Onlineportale anzubieten. Lange Wartezeiten und Papierkram sollen auf diese Weise reduziert werden. Die Stadt Werne hat bislang mehr als 120 solcher Leistungen digitalisiert. Dazu gehört unter anderem die Terminvergabe im Bürgerbüro.
Nun hat die Stadt eine Liste mit weiteren Punkten vorgelegt, die im Idealfall alle noch im Laufe des kommenden Jahres umgesetzt werden sollen. Demnach sollen nach jetzigem Planungsstand bereits im ersten Quartal 2024 folgende Angebote digitalisiert werden: Bewerbung/Praktika, Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung, Wasserzähler Garten, Kindergartenanmeldung und Befreiung Rundfunkbeitrag.
Für das zweite Quartal stehen diese Punkte auf der Agenda: SEPA-Mandat erteilen/löschen, Infos Jugendamt, Museumsrundgang/Führungen, Personenstandsurkunden und Fischereischein.
Im dritten Quartal sind folgende Leistungen vorgesehen: Hundesteuer, Elternbeiträge, Büchereiausweis, Brauchtumsfeuer, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskunft, Hunde An-/Ab-/Ummeldung sowie Antrag Parkausweis.
Für das vierte Quartal ist die Digitalisierung dieser Leistungen geplant: Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung, Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW, Beteiligungsportal Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid sowie Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr.
ePayment bleibt weiter das Ziel
Wie Digitalisierungsmanager Mirko Wittwer auf Anfrage unserer Redaktion betont, ist dieser Zeitplan jedoch nicht in Stein gemeißelt, sondern eher eine grobe Zielsetzung. Zudem gebe es an der ein oder anderen Stelle noch technische Hürden. Auch in welchem Umfang die aufgeführten Leistungen im Onlineportal implementiert werden, ist noch nicht ganz klar. „Da gibt es noch keine Detailplanung“, so Wittwer. Die Entscheidung obliege letztlich den einzelnen Fachabteilungen.
Heißt: Möglicherweise besteht die einzige Neuerung darin, dass bestimmte Formulare beziehungsweise Anträge künftig online zur Verfügung gestellt und ausgefüllt werden können. Im Idealfall erfolgt die Bezahlung von Hundesteuer und Co. in Zukunft aber auch nicht mehr bloß in Form einer Banküberweisung oder per Lastschriftmandat, sondern per ePayment. Letzteres einzuführen, gestaltet sich bis dato jedoch kniffliger als erhofft. Man sei allerdings nach wie vor im engen Austausch mit Dienstleistern, sagt Wernes Digitalisierungsmanager. Der Grund ist simpel: „Wenn die Bezahlkomponente hinzukommt, wäre das eine Art Türöffner für weitere Leistungen.“
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