Ab Ende 2021 soll ein Mann aus Werne (27) mehrfach negativ aufgefallen sein. Einiges bestritt er, anderes wollte er nicht erinnern können.
Ohne Ticket, so der erste Vorwurf, saß der 27-Jährige im Dezember 2021 in einer Bahn nach Dortmund, legte sich mit dem Zugbegleiter bei der Kontrolle an, schlug ihn und würgte ihn, verpasste ihm eine Kopfnuss. Von den wüsten Beschimpfungen ganz zu schweigen. Darüber hinaus soll sich der Mann mit guineischen Wurzeln in mindestens drei Fällen in Dortmund aufgehalten haben, obwohl ihm das aufgrund einer räumlichen Beschränkung auf den Kreis Unna untersagt war. Auch wird ihm zur Last gelegt, in zwei Fällen mit kleineren Mengen Marihuana erwischt worden zu sein.
Körperverletzung und Beleidigung, unerlaubter Betäubungsmittel-Besitz sowie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz wurden ihm jetzt in einem Prozess vor dem Amtsgericht Lünen vorgeworfen. Er schwankte zwischen rigorosem Leugnen, Einlenken, doch bestreiten und eklatanten Gedächtnislücken. Was die Fahrten nach Dortmund betraf, äußerte er zunächst: „Ich gehe nach Dortmund, wenn ich da etwas zu tun habe.“ Dann wollte er sich doch nicht entsinnen können und schließlich versicherte er: „Ich war nie ohne Papiere in Dortmund.“
Von dem Angriff auf den Zugbegleiter wollte er nichts wissen. Es habe weder einen Schlag noch ein Würgen oder eine Kopfnuss gegeben. Die Sache mit den Drogen stimme nicht – oder vielleicht doch: „Ich muss rauchen, ich brauche das“, gab er in einem Fall rund um das Thema Marihuana zu. Den zweiten Vorwurf, bei dem er das Cannabis in seiner Unterhose versteckt haben soll, bestritt er.

Was diesen letzten Punkt der Anklage betraf, konnte sich der Polizist, der damals im Dienst war und ihn bereits von anderen Einsätzen kannte, allerdings gut erinnern. Und das im Übrigen auch zum Thema verbotene Aufenthalte in Dortmund. Sein Kollege wiederum entsann sich im Zeugenstand, wie der „blinde Passagier“ den Mitarbeiter der Bahn vor seinen Augen mit einem Faustschlag attackierte. Sie hätten den Angreifer dann außer Gefecht setzen müssen.
Aber ob es sich bei dem Mann auf der Anklagebank auch um den Täter handele – das könne er nicht mehr sagen. Der betroffene Zugbegleiter erinnerte sich lebhaft an den Vorfall – und an die Folgen: Kopfschmerzen und zwei Tage Krankschreibung. Anfang Juni wird die Verhandlung mit der Befragung zusätzlicher Zeugen fortgesetzt. Sie sollen für weitere Aufklärung sorgen.
Fahren ohne Führerschein: Lünerin (44) droht Abholung durch Polizei
Nach mutmaßlicher Morddrohung : Verfahren gegen Lünerin (40) wird eingestellt
Wendung im Rechtsstreit um Buchenberg-Kleingärten: Amtsgericht Lünen nicht mehr zuständig