Wendung im Rechtsstreit um Buchenberg-Kleingärten Amtsgericht Lünen nicht mehr zuständig

Rechtsstreit um Buchenberg-Kleingärten: Fall geht ans Landgericht
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Noch immer ist die Zukunft der Buchenberg-Kleingärtner ungewiss. Ihr Schicksal soll ab jetzt in den Händen des Landgerichts Dortmund liegen. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Lünen entschied, den Rechtsstreit zu verweisen.

Die Fragen, ob es sich bei dem Gelände an der B54 um eine Kleingartenanlage oder Grabeland handelt, ob Gewohnheitsrecht vorliegt oder ob Eigentümer Dieter Kuhne, der die Räumung verlangt, im Recht ist, sind nach wie vor unbeantwortet. Der Fall, der zunächst in Kamen beim Landwirtschaftsgericht landete und von dort aus an das Amtsgericht in Lünen verwiesen wurde, entwickelt sich - sicherlich für beide Seiten - zu einer echten Nervenzerreißprobe.

Streitwert über 5000 Euro

Nun soll eine Zivilkammer des Landgerichts darüber entscheiden, ob die Kleingärtner bleiben dürfen oder gehen müssen. Grund für die Verweisung nach Dortmund ist die Höhe des Streitwerts. Die Seite des Klägers Dieter Kuhne vertrat die Auffassung, dass der Streitwert bei unter 5000 Euro liegt und wollte den Fall vor dem Amtsgericht verhandelt wissen.

Joline Lichtenberg, Zivilrichterin am hiesigen Amtsgericht, sah das nun anders. Ihrer Überzeugung nach liegt der Streitwert in diesem Rechtsstreit bei über 5000 Euro, und damit ist das Landgericht Dortmund zuständig. Dort soll die Sache jetzt entschieden werden.

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