Schicksal der Buchenberg-Kleingärten weiter ungewiss Welches Gericht ist nun zuständig?

Schicksal der Buchenberg-Kleingärten: Welches Gericht ist zuständig?
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Zitterpartie: Das Schicksal der Buchenberg-Kleingärtner ist nach wie vor ungewiss. Ebenso ist die Frage offen, welches Gericht für den Rechtsstreit um das Gelände an der B54 zuständig ist. Zumindest der Punkt soll nun im Mai geklärt werden.

Der Streit, ob es sich um eine Kleingartenanlage oder Grabeland handelt, ob Gewohnheitsrecht vorliegt oder der Eigentümer im Recht ist, wenn er die Räumung verlangt, stellt die Nerven beider Seiten auf eine echte Zerreißprobe, die andauert.

Der Grund: Im April 2022 verwies das Kamener Landwirtschaftsgericht die Sache an das Amtsgericht Lünen, da sich der Richter und die Schöffen als nicht zuständig sahen. In Lünen sollte der Fall im Januar verhandelt werden. Die Richterin stellte aber bei der Vorbereitung des Termins fest, dass der Streitwert 5000 Euro überschreiten könnte. Damit wäre das Landgericht Dortmund zuständig.

Jetzt erklärte Barbara Mertens, stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts, dass die Richterin die Zuständigkeit beim Landgericht sieht, da der Streitwert nach ihrer Auffassung über 5000 Euro liegt. Der Eigentümer des Grundstücks als Kläger wertete das offenbar anders und stellte den notwendigen Verweisungsantrag aber nicht. Deshalb sollen Höhe des Streitwerts und Zuständigkeit jetzt in einem Termin Mitte Mai vor dem Amtsgericht Lünen geklärt werden.