
© Andrea Wellerdiek
Polizei irrt sich bei Einbahnstraße - Sabine Keller aus Werne musste zahlen
Mit Video: Polizeikontrolle
Sabine Keller soll in falscher Richtung eine Einbahnstraße befahren haben. Die Wernerin musste daraufhin ein Verwarnungsgeld zahlen - völlig zu Unrecht, wie sich später herausstellte.
Einbahnstraße oder keine Einbahnstraße? Das schien Donnerstag (27. Januar) die Frage zu sein, als sich Sabine Keller, Anwohnerin der Breielstraße, am frühen Morgen auf den Weg zur Arbeit machen wollte.
Während sie noch im Dunkeln in Richtung Ostring unterwegs war, winkte ein Beamter der Polizei sie mit der Leuchtkelle zur Seite – Verkehrskontrolle. „Ich musste rechts heranfahren und man sagte mir, ich fahre in entgegengesetzter Richtung einer Einbahnstraße“, schildert Sabine Keller.
Allerdings wohne sie schon seit neun Jahren in der Breielstraße, erzählte sie daraufhin der Polizei und sie wisse, dass diese in beide Richtungen befahren werden dürfe. Ausnahme: Lediglich das Einbiegen von der Stockumer Straße in die Breielstraße sei nicht erlaubt.

Wer von der Stockumer Straße aus kommt, darf nicht in die Breielstraße einbiegen. Um eine Einbahnstraße handelt es sich trotzdem nicht. © Andrea Wellerdiek
Von Seiten des Beamten hätte es an dieser Stelle kein Verständnis gegeben, so Sabine Keller. „Ich wurde belehrt, dass ich ja wissen müsste, dass es sich um eine Einbahnstraße handelt, wenn ich schon so lange dort wohne.“
Auf weitere Diskussionen wollte sich Sabine Keller an diesem Morgen nicht einlassen, da sie befürchtete, zu spät zur Arbeit zu kommen. Kurzum zahlte sie die 25 Euro Verwarnungsgeld. Im Gespräch mit unserer Redaktion fügt sie hinzu: „Wenn ich wirklich einen Fehler mache, sehe ich das ein und zahle natürlich.“
Doppelte Gewissheit: Breielstraße ist keine Einbahnstraße
Sabine Keller ging der Vorfall dennoch nicht aus dem Kopf und so rief sie nach Feierabend bei der Stadt Werne an. „Ich habe darum gebeten, ein entsprechendes Straßenschild in der Breielstraße aufzustellen, denn anscheinend macht man sich dort ohne Wissen strafbar, wenn man in Richtung Ostring unterwegs ist.“
Doch die Verantwortlichen des Dezernats Straßen und Verkehr bestätigten in diesem Moment, was Sabine Keller am Morgen schon dem Beamten sagte: „Die Breielstraße ist doch gar keine Einbahnstraße.“ Mit dieser Gewissheit ging sie anschließend zur Werner Polizeiwache.
„Der Polizeibeamte hat sehr freundlich reagiert und einen Streifenwagen losgeschickt, um zu überprüfen, ob dort wirklich kein entsprechendes Hinweisschild steht“, sagt die engagierte Wernerin. Es bestätigte sich nochmals, was zuvor schon Sabine Keller und die Stadt Werne wussten: Die Breielstraße ist tatsächlich keine Einbahnstraße.

Die Wernerin war auf der Breielstraße in Richtung Ostring unterwegs. Sie war sich sicher: Die Straße darf man in beiden Richtungen befahren. © Andrea Wellerdiek
„Der Polizist hat sich dann für seinen Kollegen entschuldigt, aber erklärte mir auch, dass ich meine 25 Euro wahrscheinlich nicht zurückbekomme. Mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes sei der Vorfall offiziell abgeschlossen“, so Keller.
Wernerin möchte ihr Geld zurück haben
Später erfuhr Sabine Keller von einem Bekannten, dass jener am Tag zuvor, also am Mittwoch (26. Januar), schon Ähnliches beobachtet hatte. Ein Fahrradpolizist soll in der Breielstraße Verkehrsteilnehmer auf die angebliche Einbahnstraße und ein damit einhergehendes Vergehen hingewiesen haben. „Ich gehe davon aus, dass ich nicht die Einzige bin, die wegen dieses Missverständnisses Strafe zahlen musste“, sagt Sabine Keller.
Die Wernerin hofft nun, ihr Geld doch noch zurück zu erhalten. Sie sendete inzwischen eine Anfrage an das Ordnungsamt der Stadt, dieses habe sie dann wieder an die Polizeiwache verwiesen.
Polizei bittet um Entschuldigung
Auf Anfrage der Redaktion bestätigt der Pressesprecher der Kreispolizeibehörde Unna, Bernd Pentrop, dass dem einschreitenden Beamten an jenem Tag ein Fehler unterlaufen sei. Grund der Verkehrskontrollen war folgender: „Die Kontrollen an diesem Tag wurden aufgrund eines Bürgerwunsches in der Straße durchgeführt. Hier ging es aber eher um die Kontrolle der Einfahrt von der Stockumer Straße aus. Hier wurde vor Jahren bereits das Verkehrszeichen ‚Verbot der Einfahrt‘ aufgestellt.“
Pentrop führt weiter aus, dass es sich bei der Breielstraße somit um eine „unechte Einbahnstraße“ handele, denn wer schon in der Straße sei, könne in der Tat beide Richtungen befahren. Glücklicherweise wurde, folgt man der Stellungnahme der Kreispolizeibehörde, im Zuge der Kontrollen lediglich ein einziger „Verstoß“ festgestellt und fälschlicherweise geahndet - und zwar der von Sabine Keller.
„Auch in einer Polizeiuniform steckt ein Mensch, der Fehler begeht. Wir stellen uns dieser Verantwortung und bitten ausdrücklich um Entschuldigung. Dieser Fehler tut uns leid“, sagt Bernd Pentrop.
Im Sauerland aufgewachsen, in Frankfurt am Main und in Münster studiert und dabei immer „irgendwas mit Medien“ gemacht. Schließlich den Weg ins Ruhrgebiet gefunden: zuerst als Volontärin bei Lensing Media, seit April 2023 Redakteurin bei der Recklinghäuser Zeitung. Hört gerne zu und schreibt noch lieber auf.