Blick in die Geschichte von Werne Ab 1471 sind alle Bürgermeister namentlich bekannt

Von Heidelore Fertig-Möller
Blick in die Geschichte: Ab 1471 sind alle Bürgermeister namentlich bekannt
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Die Wahlen des Stadtrates und des Bürgermeisters verliefen vor vielen Hunderten Jahren doch ganz anders als heute. Im Stadtarchiv von Werne gibt es mehrere Schriften, die diese Wahlen näher beschreiben, so zum Beispiel das Plebiscitum Guernense, das Bürgerbuch und die Wernsche Stadtordnung. Darin ist nachzulesen, dass „nach uraltem Brauch jedes Jahr auf Cathedra Petri (22. Februar) morgens um 7 Uhr alle Bürger von Werne bei ihrer Bürgerpflicht durch Glockengeläut zusammengerufen, auf das Rathaus kommend und ohne erhebliche Ursache darf keiner ausbleiben. Dann soll der Bürgermeister und Kemner (Kämmerer) vor der ganzen Gemeinde angeben, dass der Kemner vor dem ganzen Rathe Rechnung abgelegt habe und wie sich diese verhalte.“

Weiter heit es in dem Schriftstück: „Darauf soll sich die Gemeinheit der Bürger bedenken und ihre Bedenken dem Rathe einbringen. Ist diese Sache erledigt, so sollen sich die Bürger und Ämter zur Erwählung der Churherrn zusammenthuen und nach geschehenen Erwählung nicht eher weichen, bevor die vier Churgenossen von den Richtern beeidigt sind bei Vermeidung arrestlicher Strafen. Und so jemand von den erwählten vier Churherrn sich des Churamtes weigern sollte, so soll er dem Rath mit fünf Goldgulden Strafe verfüllen sein.“

Das wohl ältestes Foto des Rathauses Werne stammt aus dem Jahre 1890.
Das wohl ältestes Foto des Rathauses Werne stammt aus dem Jahre 1890. © Archiv Förderverein Stadtmuseum

Feuereimer und Spieß

Wer überhaupt Bürger von Werne werden wollte, musste folgendes Bürgergeld an die Kämmereikasse bezahlen: 1 Reichstaler und 7 Schilling für Fremde, auch musste er einen ledernen Feuereimer und einen Spieß für die Verteidigung der Stadtmauer besitzen und folgenden Bürgereid ablegen, der auf der ersten Seite des Bürgerbuches, das um 1400 begonnen wurde, nachzulesen ist: „Ich sall und wyll na diesem daghe mynem Gnedigen Fürsten und Heren van Münster und dem Borgermester und Raide tho Werne trüve und holdt syen usw.“ In heutiger Sprache übersetzt: „Ich soll und will nach diesem Tage meinem gnädigen Fürsten und Herren von Münster und dem Bürgermeister und Rat von Werne treu und hold seien.“ Im Jahre 1586 und später im Jahre 1731 wurden Abänderungen bei dieser Wahlordnung getroffen. In einer Verfügung vom 18. Februar 1731 bestimmte der Landesherr, Fürstbischof Clemens August von Münster, dass die Churherrn nur noch durch Ziehung von Zetteln bestimmt werden sollen, da zuvor zu viel Mauscheleien bei der Wahl der Churherrn vorgekommen waren.

Der Eid der „Churherrn“

Die Churherrn hatten dann immer folgenden Eid zu schwören: „Wir Churherrn allesamt und ein jeder von uns besonders vor seine Person geloben und schwören einen Eidt, leiblich, vor Gott und seinem heiligen Worte, dass wir nach unserem besten Verstande, Wissenschaft und Vermögen, also Bürgermeister, Kemner, Grund- und Holzherren und die übrigen Ratspersonen in diesem Jahr erwöllen und kiesen (wählen) wollen, welche frei sind, auch ehelich und recht geboren und eines ehrlichen frommen Herkommens, aufrechten Wandels, Handels und Wesens sind … und dieser Stadt Werne nütze und dienlich sind. So gewiß helfe uns der wahrhaftige Gott und sein heiliges Evangelium. Amen.“

Erst als Werne preußisch wurde von 1803 bis 1806 und dann endgültig ab 1815, wurde die Wahl des Stadtrates verändert, wie auch die Zahl der Ratsmitglieder. Dies wurde im Jahre 1835 vom preußischen König in der sogenannten Revidierten Städteordnung festgelegt. Der Herr Küster Bockeloh wurde von den Bürgern damals einstimmig zum Bürgermeister, der Kaufmann Meimberg, Herr Kreis-Physikus Dr. Gerbaulet und der Wirt Theodor Lepper zu Ratsherren gewählt. Die Installation des Bürgermeisters und der Ratsherren fand am 17. August 1836 durch den Herrn Landrat von Schlebrügge statt und die ganze Bürgerschaft gab ihre Teilnahme und Freude durch ein schönes Fest zu erkennen, wie es in der Chronik von 1843 geschrieben steht.

Bürgermeister mehrfach wiedergewählt

Ab 1471 sind alle Bürgermeister von Werne namentlich bekannt. Sie wurden immer für ein Jahr gewählt und konnten dann aber auch mehrmals wiedergewählt werden. Der erste namentlich bekannte Bürgermeister ist Johann Roleff. Jene Bürgermeister, die des Öfteren wiedergewählt worden waren, sind unter anderem Jakob Floege von 1588 bis 1627, Theodor Langenhorst von 1635 bis 1666, Joan Melchers von 1692 bis 1716 und Franz Zumbusch von 1735 bis 1755 (jeweils mit Unterbrechungen). Im 20. Jahrhundert änderte sich, vor allem nach dem 2. Weltkrieg, in der Bürgermeisterwahl einiges, denn in der britischen Besatzungszone, zu der Werne gehörte, wurde eingeführt, dass es nur noch einen ehrenamtlichen Bürgermeister gab und daneben einen Stadtdirektor, der die Verwaltung leitete.

Ehrenamt nach dem 2. Weltkrieg

Ab 1946 bis 1958 war Theodor Wenning der erste ehrenamtliche Bürgermeister, gefolgt von Franz-Josef Grube, der mehr als 25 Jahre lang das Bürgermeisteramt innehatte. Danach wurde Mitte der 1980er Jahre Wilhelm Lülf gewählt, bis im Jahre 1997 dann wieder eingeführt wurde, dass es einen hauptamtlichen Bürgermeister geben sollte - ohne Stadtdirektor. Es war zuerst Meinhard Wichmann, gefolgt von Rainer Tappe und schließlich Lothar Christ, der zurzeit noch die Geschicke der Stadt Werne leitet. Es ist erstaunlich, dass eine Stadt in der Größenordnung von Werne ein so reichhaltiges Archiv besitzt und man die Geschichte der Bürgermeister bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgen kann. Eines ist aber sicher: Es gab bisher keine einzige Bürgermeisterin in Werne (nur als Stellvertreterin).

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