Sieben Monate nach dem ersten Urteil im Tierquälerei-Prozess um die Firma Mecke aus Werne hat der Fall das Dortmunder Landgericht erreicht. Die 47. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ulf Pennig soll entscheiden, ob der angeklagte Ex-Angestellte des Unternehmens doch noch ins Gefängnis muss.
Das Amtsgericht hatte den heute 41-Jährigen im Januar wegen zahlreicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, diese jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil hat Oberstaatsanwalt Arkadius Wyrwoll Berufung eingelegt.
Berufung eingelegt
Er halte eine „spürbar härtere Strafe“ für erforderlich, hat Wyrwoll in der Begründung seiner Berufung erklärt. Seiner Ansicht nach wiegen die Vorwürfe gegen den einstigen Mitarbeiter der Viehsammelstelle Meckes einfach zu schwer.
Tatsächlich sind die detaillierten Beschreibungen der Tathandlungen im Amtsgerichts-Urteil kaum zu ertragen. Der Angeklagte hat Rinder mit Rohren und einer Mistgabel geschlagen und gestochen. Er hat sie mehr als einen Tag lang ohne Futter und Wasser eingesperrt. Und stellenweise hat er sie mit Tritten gegen die Köpfe auf den Transporter verladen, der sie zur Schlachtung bringen sollte.
Schläge und Tritte
In einem Fall soll der Angeklagte außerdem einem bereits verendeten Rind mit einem Bolzenschussgerät in den Kopf geschossen haben, um zu verschleiern, dass es schon vor der Schlachtung gestorben war. Ob das Fleisch später in den Handel gelangt ist, konnte nicht ermittelt werden.
Auch Richter Ulf Pennig konnte da nur mit dem Kopf schütteln: „Erklären sie mir, wie man innerhalb kurzer Zeit so viel Rohheit entwickeln kann“, sagte er zum Angeklagten. „Warum haben sie das getan?“ Die leise Antwort: „Ich kann es ihnen nicht sagen.“
Schlachtung vorgetäuscht
Sollte die Berufungskammer in ihrem Urteil über die zwei Jahre Haft hinausgehen, müsste der Angeklagte die Strafe zwingend im Gefängnis verbüßen. Eine Bewährung ist nur bis zu zwei Jahren möglich. Doch auch der 41-Jährige hat Argumente, die für ihn sprechen.
Er ist nicht vorbestraft und hat schon früh im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt. Außerdem hat er seit März wieder einen Job. Dieser wäre natürlich gefährdet, wenn er nun doch noch ins Gefängnis müsste.
Seit März wieder im Job
Richter Pennig und die beiden Schöffen wollen sich deshalb Zeit nehmen, um den Fall ausführlich zu beraten. „Das ist kein Fall, den man übers Knie brechen kann“, hieß es am ersten Verhandlungstag.
Mit einem Urteil ist frühestens bei der Fortsetzung am 26. September zu rechnen.

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