
© Bernd Warnecke (Archiv)
Sicherung von Brauchtums-Umzügen: Stadt Werne stellt kein Personal ab
Verwaltung
Ob und inwiefern die Stadt Werne ihre Schützenvereine bei der Durchführung von Umzügen personell unterstützen kann, wird schon länger diskutiert. Nun legt die Verwaltung ein Konzept vor.
Darauf hat Wernes Politik lange gewartet. Nun liegt es vor, das „Konzept zur Begleitung von Brauchtumsumzügen durch städtische Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer“. Für die kommende Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaften, Stadtmarketing und Brauchtumspflege am Dienstag (22. Februar) hat die Werner Stadtverwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet.
Ob die allen gefällt, ist jedoch fraglich. Denn die Idealvorstellung der Politik, dass Brauchtumszüge zukünftig von städtischen Mitarbeitern begleitet werden könnten, scheint kaum umsetzbar. Aufgekommen war das Thema überhaupt erst dadurch, dass die Polizeibehörden erklärten, kein eigenes Personal zur Sicherung der Umzüge mehr bereitstellen zu können - abgesehen von „besonderen Ausnahmefällen“.
Schützenvereine müssen Sicherungsmaßnahmen selbst stemmen
Für Werne bedeutet das seither, dass beispielsweise Schützenvereine die Sicherungsmaßnahmen für ihre Umzüge selbst stemmen müssen. Grundsätzlich gilt dabei die Regel: Ein Ordner pro 50 Umzugsteilnehmer. „Im Falle des Einsatzes von Pferden und Fahrzeugen werden zusätzliche Ordner erforderlich“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.
Die Anforderungen an die Ordner sind ebenfalls vorgegeben. Unter anderem dürfen sie nicht alkoholisiert sein, müssen eine Warnweste oder reflektierende Armbinde mit der Aufschrift „Ordner“ sowie eine Warnflagge tragen. Die grundsätzliche Aufgabe der Ordner besteht darin, auf das verkehrsgerechte Verhalten der Teilnehmer zu achten. Sie haben allerdings keine polizeilichen Befugnisse und dürfen nicht regelnd in den fließenden Verkehr eingreifen.
Die Stadt erklärt in ihrem Konzept, dass Brauchtumsveranstaltungen in Werne seit der Umstellung des Verfahrens im Jahr 2018 lediglich aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen seien - und nicht, weil die Schützenvereine beispielsweise keine Ordner hätten stellen können.
Aufgrund der Neuregelung habe die Verwaltung seinerzeit vier Rundumleuchten für Autodächer angeschafft, die gebührenfrei von den Veranstaltern ausgeliehen werden können. Darüber hinaus sperre man, falls erforderlich, Streckenabschnitte oder stelle kostenfrei Absperrmaterial zur Verfügung. Die Stadt sehe sich hier als Dienstleister.
Verwaltung plant keinen Einsatz städtischer Mitarbeiter
Einen Einsatz städtischer Mitarbeiter hält die Verwaltung hingegen nicht für möglich. Das liegt insbesondere daran, dass in der Regel nicht die Stadt, sondern die Vereine selbst Veranstalter der Brauchtumsumzüge sind. „Damit städtische Mitarbeiter Brauchtumsumzüge begleiten, müsste der jeweilige Umzug eine dienstliche Veranstaltung sein. Eine Verpflichtung zur Teilnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nicht möglich, wie auch im sonstigen Arbeitsrecht nicht“, heißt es dazu.
Von Seiten der Verwaltung könne „maximal auf freiwilliger Ebene eine Art Personenverzeichnis geführt werden, mit dem dann den Vereinen geholfen werden könnte. Die Einrichtung und Koordinierung eines solchen „Pools“ Ehrenamtlicher halte man zum jetzigen Zeitpunkt allerdings für „unzweckmäßig“.
Nicht jeder Umzug ist genehmigungspflichtig
- Veranstaltungen wie Brauchtumsumzüge, die über Straßen führen, sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Beantragen müssen die Veranstalter die Genehmigung bei der Stadt.
- Bei Martins-, Lichter- und Nikolausumzügen ist hingegen keine Genehmigung erforderlich - sofern daran weniger als 500 Personen teilnehmen und kein qualifiziertes Straßennetz in Anspruch genommen wird. Prozessionen sind ebenfalls nicht genehmigungspflichtig.
Geboren 1984 in Dortmund, studierte Soziologie und Germanistik in Bochum und ist seit 2018 Redakteur bei Lensing Media.
