Anmeldung zur Grundschule 2024 in Werne Das müssen Eltern jetzt wissen

Anmeldung zur Grundschule 2024: Das müssen Eltern jetzt wissen
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Vorschulkindern und ihren Familien steht ein aufregendes Jahr bevor. In ein paar Wochen beginnt die Anmeldung zur Grundschule. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengetragen, was Eltern bei der Anmeldung an den drei Grundschulen in Werne beachten müssen.

Wer kommt 2024 in die Schule?

Grundsätzlich werden am 1. August 2024 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, also sechs Jahre alt werden.

Wann ist in Werne die Anmeldung?

Die Anmeldung beginnt nach den Herbstferien in der Woche vom 16. bis zum 20. Oktober 2023. „In dem Zeitraum geben die Eltern die Anmeldung im Sekretariat der Grundschule ihrer Wahl ab. Diese bekommen sie in den nächsten Wochen in einem Schreiben mit allen notwendigen Informationen zu den Grundschulen in Werne zugeschickt“, erklärt Kathrin Kötter, Abteilungsleiterin des Dezernats Bildung, Kultur und Sport bei der Stadtverwaltung.

Welche Schule bietet was?

Wer sich vor der Anmeldung informieren möchte, was die Grundschulen bieten, bekommt dazu Gelegenheit bei Info-Veranstaltungen: am Donnerstag, 14. September, ab 18 Uhr an der Uhlandschule; am Freitag, 15. September, ab 15 Uhr an der Wiehagenschule; und am Freitag, 22. September, ab 8.30 Uhr an der Kardinal-von-Galen-Schule.

Auch die Wiehagenschule wird bald wieder neue Schüler begrüßen können.
Auch die Wiehagenschule wird bald wieder neue Schüler begrüßen können. © Jörg Heckenkamp (A)

Wo werden Kinder angemeldet?

Direkt bei den Schulen. Das Schreiben der Stadt Werne beinhaltet neben dem Anmeldeformular auch die Anmeldezeiten im Sekretariat und die Ansprechpartner an den jeweiligen Grundschulen.

Was müssen Eltern mitbringen?

Den ausgefüllten Anmeldeschein, das Familienstammbuch und den Nachweis, dass die Kinder gegen Masern geimpft sind. „Die Uhlandschule möchte gerne, dass der Anmeldeschein persönlich zu den entsprechenden Zeiten abgegeben wird“, erklärt Kötter. An der Kardinal-von-Galen-Schule und der Wiehagenschule können Eltern die Anmeldung auch in den Briefkasten werfen.

Kötter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Eltern aus Werne, die ihre Kinder nicht hier zur Grundschule anmelden, die Anmeldung an der anderen Schule bei der Stadt nachweisen müssen. „Die Schulpflicht muss erfüllt werden. Bis zum 15. November eines jeden Jahres müssen die Nachweise über die Schulanmeldungen vorliegen.“

Was, wenn die Anmeldefrist versäumt wurde?

Wenn jemand einen Termin verpasst hat, werden die Eltern nochmals angeschrieben und um Anmeldung gebeten. „Ansonsten treten wir noch mal in Kontakt“, gibt Kötter an. Unter Umständen werde, wenn auch dann keine Reaktion von den Eltern kommt, das Jugendamt informiert, um auszuschließen, dass ein Kind in einer prekären Lage ist.

Was kommt noch?

Es kann vorkommen, dass die Wunsch-Grundschule das Kind nicht aufnimmt. Daher können Eltern auch direkt eine Alternative mit auf dem Anmeldeschein angeben. Sollten mehr Kinder angemeldet werden, als aufgenommen werden können, gibt es laut der Schulamtsleiterin ein klares Verfahren: „Vorrangig werden die Kinder aufgenommen, deren Wohnort nächstgelegen ist.“ Die Eltern werden auf jeden Fall in den Findungsprozess eingebunden. Sollte ein OGS-Platz benötigt werden, muss dieser direkt beim Schulträger angemeldet werden. Eine Zusage von den Grundschulen gibt es erst im Februar 2024.

Das Schuljahr 2024/2025 beginnt am 21. August, die Einschulungen erfolgen dann wahrscheinlich am 22. August. Vorher müssen die Kinder noch zu einer amtsärztlichen Untersuchung. Die Termine teilt das Gesundheitsamt des Kreises Unna mit.

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