Auf dem Weihnachtsmarkt in Werne wird es wohl stichprobenartige Kontrollen geben. Das Ordnungsamt sieht sich gewappnet für die Neuregelung. © Helga Felgenträger (A)
Coronavirus in Werne
Warten auf 2G in Werne: Schärfere Kontrollen und hohe Bußgelder drohen
Die angekündigte 2G-Regelung im Freizeitbereich und auf Weihnachtsmärkten verfolgt man in Werne mit Spannung. Das Ordnungsamt sieht sich gewappnet für verschärfte Kontrollen. Bei Missachtung droht ein hohes Bußgeld.
von Andrea Wellerdiek
Werne
, 18.11.2021 / Lesedauer: 3 minWarten auf Reaktionen aus Düsseldorf: Seitdem NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst am Dienstag (16. November) die 2G-Regel für den Freizeitbereich und für Besuche von Großveranstaltungen und Weihnachtsmärkten angekündigt hat, wartet man im Ordnungsamt in Werne gespannt auf die neue Verordnung. Dabei blicken die Verantwortlichen vor allem auf Details für Großveranstaltungen.
„Wir sind gespannt, ob die Grenze von 2500 Besuchern angefasst wird und ob dann 2G oder 2Gplus gilt“, sagte Wernes Ordnungsdezernent Frank Gründken. Mit Blick auf den Weihnachtsmarkt, der vom 10. bis 19. Dezember stattfinden soll, werde man kurzfristig planen, inwiefern verschärfte Kontrollen durchgeführt werden. Alles deutet auf stichprobenartige Kontrollen für die 2G-Regelung hin. „Da werden wir eventuell den Sicherheitsdienst beteiligen. Denn eins ist auch klar: Die Toleranzgrenze sinkt“, so Gründken.
Bußgeld wird im Zweifel verhängt
Wer sich partout nicht an die Regelung hält - egal ob 2G oder 3G auf dem Weihnachtsmarkt gelten wird - muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Derzeit muss man bei einem Verstoß 250 Euro zahlen, erklärt Gründken. Allerdings könnte sich dies noch ändern, falls auch der Bußgeldkatalog angepasst wird, so der Ordnungsdezernent weiter.
Für die Kontrollen selbst sei es generell unerheblich, ob nun 2G, 2Gplus oder 3G überprüft werden müssten. Zu jedem Nachweis muss jeweils der Ausweis vorgezeigt werden. Das Konzept, jedem bereits kontrollierten Besucher ein Armbändchen auszuhändigen, könnte wieder zum Einsatz kommen. „Das hat auf Sim-Jü schon gut funktioniert“, sagte Frank Gründken. Mehr als 17.000 Besucher wurden während den Kirmes-Tagen Ende Oktober kontrolliert.
Bleibt es bei den stichprobenartigen Kontrollen auch auf dem Weihnachtsmarkt in Werne, werde man dies mithilfe des Sicherheitsdienstes sowie Personal aus dem Ordnungsamt der Stadt gewährleisten können, so Gründken weiter. „Wir stehen Gewehr bei Fuß und werden weiter unsere Kontrollen machen. Für großflächige Kontrollen hätten wir keine Kapazitäten im Haus“, sagte Gründken. Mit Blick auf die zu erwartende Besucherzahl auf dem Weihnachtsmarkt könne man aber problemlos stichprobenartige Kontrollen durchführen.
Weitere Details werde man mit den Verantwortlichen von Werne Marketing allerdings erst besprechen, wenn die Verordnung von der Landesregierung vorliegt. „Es wurde schon viel angekündigt und am Ende kam es anders. Ohne etwas in der Hand zu haben, sind es nur Spekulationen. Wir stehen mit unserem Weihnachtsmarkt außerdem nicht unter Druck, schon jetzt etwas entscheiden zu müssen“, erklärte Werner Kneip aus dem Ordnungsamt.
Noch nicht entschieden ist zudem, ob bereits gekaufte Tickets für Veranstaltungen des Kulturbüros der Stadt Werne zurückgegeben werden können aufgrund der angekündigten 2G-Besuchsregelung. „Das müssen wir noch intern besprechen“, sagt Marlies Schmid-Goßheger aus dem Kulturbüro. Klar ist aber, dass eine mögliche Rückabwicklung direkt über das Kulturbüro und nicht über die Vorverkaufsstellen erfolgen muss.
In der Vergangenheit, so Schmid-Goßheger weiter, habe man ausschließlich über diesen Weg Karten in Einzelfällen wieder zurückgenommen. Dafür müsste es generell aber einen triftigen Grund, etwa eine Erkrankung oder einen Krankenhausaufenthalt, geben. In diesen Fällen habe man die gekauften Karten entweder umgetauscht oder in Form eines Gutscheines erstattet, berichtet Schmid-Goßheger.
Ähnliche Lösungen soll es auch auf der Freilichtbühne geben. Für den Adventsmarkt am 27. und 28. November wurden bereits knapp 2500 Karten verkauft, berichtete Gunar Krause. Falls die 2G-Regelung kommen sollte und Ungeimpfte ihre Karte wieder abgeben möchten, dann werde man den Betrag wahrscheinlich erstatten oder die Möglichkeit geben, ihn für den Förderverein der Freilichtbühne zu spenden. Genaueres, so Krause weiter, werde man besprechen, sobald die neue Verordnung vorliegt.
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