Per WhatsApp und Instagram (Symbolfoto) hat ein 19-jähriger Vredener ein zwölfjähriges Mädchen genötigt, ihm Nacktbilder zu schicken.

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Vredener nötigt zwölfjähriges Mädchen, Nacktbilder zu verschicken

rnSexueller Missbrauch

Ein Vredener hat eine Zwölfjährige unter Druck gesetzt, ihm Nacktaufnahmen per WhatsApp zu schicken. Auf zwei Handys des jungen Mannes fand die Polizei noch mehr kinderpornografische Bilder.

Vreden

, 28.08.2020, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

„Sie haben ein Kind auf hinterhältige Art und Weise in die Enge getrieben. Und Sie haben das von langer Hand geplant und die Angst des Mädchens eiskalt ausgenutzt. Das war eine ganz miese Tour.“ Am Ende eines Prozesses vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Ahaus wandte sich der Richter am Donnerstag mit deutlichen Worten an den Angeklagten.

Opfer war erst zwölf Jahre alt

Zuvor hatte er den jungen Mann wegen sexuellen Missbrauchs, Nötigung und Besitzes von Kinderpornografie zu einer einjährigen Jugendstrafe auf Bewährung mit der Auflage von 150 Sozialstunden und einer Therapie verurteilt.

Der heute 20 Jahre alte Vredener hatte vor einem Jahr ein zwölfjähriges Mädchen per Instagram und WhatsApp so lange unter Druck gesetzt, bis ihm das Mädchen Nacktaufnahmen von sich schickte. Bei einer späteren Hausdurchsuchung entdeckte die Polizei auf zwei Handys des jungen Mannes 62 Bilder und ein Video, die nach den Worten des Richters schlimmsten sexuellen Missbrauch von Kindern zeigten.

Auf der Kirmes persönlich getroffen

Der Angeklagte und das Mädchen hatten im Sommer 2019 auf Instagram Kontakt geknüpft. „Wir haben dann jeden Tag über alles Mögliche geschrieben“, so der Angeklagte. Er betonte: „Ich habe gedacht, sie sei älter, so um die 17.“ Nach drei Wochen tauschten die beiden Telefonnummern aus und schrieben sich per WhatsApp Nachrichten.

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Auf der Vredener Kirmes trafen sich die beiden ein erstes und einziges Mal persönlich. „Da wusste ich schon, dass sie erst zwölf Jahre alt war“, räumte der 20-Jährige ein. „Sie war eine gute Freundin für mich“, erklärte er vor Gericht.

Kriminelle Energie gezeigt

Er war aber alles andere als ein guter Freund, sondern zeigte von Anfang an „kriminelle Energie“, so die Einschätzung des Richters. Der Angeklagte schrieb dem Mädchen nicht nur unter seinem echten Namen, sondern parallel über einen zweiten Fake-Account unter falschem Namen vermeintlich als sein eigener Cousin. In einem Geflecht aus manipulativen Lügen und Drohungen, so zeigte es die Auswertung des Chatverlaufs durch die Polizei, setzte der junge Mann die Zwölfjährige so lange unter Druck, bis sie sich nackt fotografierte und filmte und ihm ein Dutzend Bilder und ein Video zuschickte.

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„Sie haben damit das Mädchen in Angst und Schrecken versetzt und ihm viele schlaflose Nächte bereitet, bis es sich seinen Eltern offenbarte“, sagte der Richter. Schließlich habe das Mädchen nicht gewusst, ob die Bilder übers Internet verbreitet werden. Die eingeschaltete Polizei fand bei der Hausdurchsuchung auf den beiden Handys des jungen Mannes zahlreiche kinderpornografische Bilder, die der Angeklagte gezielt im Internet gesucht und heruntergeladen hatte.

„Meine Eltern hatten keinen Bock auf Kinder“

Der Angeklagte betonte indes: „Ich habe keine Neigungen zu Kindern.“ Seine eigene Kindheit beschrieb er als sehr schwierig, was eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe bestätigte: Frühe Trennung der Eltern, viele Umzüge und Heimaufenthalte prägten die Kindheit des Angeklagten. Warum er im Heim war, wollte der Richter wissen. „Meine Eltern würden sagen, ich war schwer erziehbar. Ich würde sagen, meine Eltern hatten keinen Bock auf Kinder.“

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Als 15-Jähriger stand er erstmals vor Gericht. Weitere Verfahren wegen räuberischen Diebstahls, Körperverletzung und Schwarzfahrens folgten. Einen richtigen Schulabschluss hat er nicht erlangt. Mit Aushilfsjobs hielt er sich über Wasser. Zurzeit ist er arbeitslos. Er selbst sagt über sich: „Ich kriege selbst die einfachsten Sachen nicht gebacken.“

Geständnis erspart Opfer die Aussage

Drei Jahre hat er jetzt Gelegenheit, sich zu bewähren. Das Schöffengericht erlegte ihm verpflichtend eine Therapie auf. Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigerin gingen von einer verzögerten Reife des Angeklagten aus. Zu Gunsten des Angeklagten wertete der Richter dessen Geständnis: „Damit haben Sie dem Mädchen erspart, hier vor Gericht alles noch einmal durchleiden zu müssen.“ Ohne das Geständnis, so der Richter, wäre es wohl nicht auf eine Bewährungsstrafe hinausgelaufen.