Erschreckende Szenen haben sich im Rinderstall des Antoniusheimes in Vreden abgespielt. Szenen, die den Tieren große Schmerzen zugefügt haben sollen. Ihre Schreie zu nächtlicher Stunde sollen markerschütternd gewesen sein. Die Täter hatten es nicht weit zum Stall.
Die Tat selbst liegt jetzt schon knapp zwei Jahre zurück. Am 15. Januar 2022 gegen 23.30 Uhr verschafften sich zwei Bewohner des Antoniusheims unbefugt Zutritt zum Stall. Die Türen sollen nicht abgeschlossen gewesen sein. Warum nicht, ist bis heute unklar. Ebenso unsicher war, ob der Täter seine Haftstrafe antreten würde.
Erneute Verhandlung
Tatsache ist jedoch, dass sich jetzt einer der Männer (28) nachdem er sich Ende des vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht Ahaus unter anderem wegen der Tierquälerei (Verstoß gegen das Tierschutzgesetz) verantworten musste, vor dem Landgericht Münster wiederfand. Er hatte Berufung eingelegt.
Sein Komplize hingegen wurde wegen dieser Tat in einem gesonderten Verfahren strafrechtlich verfolgt.
Schon vor dem Amtsgericht bekam der 28-jährige Vredener, der zudem wegen eines Fahrraddiebstahles und des Verstoßes gegen Führungsaufsicht angeklagt war, für seine Tat ein vergleichsweise hartes Urteil zu spüren. Die Anregung der Verteidigung, das Verfahren einzustellen und stattdessen eine ambulante oder stationäre Drogentherapie anzuordnen, wischte das Ahauser Gericht zur Seite.
Hartes Urteil bestätigt
Ganz ähnlich betrachtete wohl auch die 13. Strafkammer am Landgericht in Münster den Fall des Vredeners in seiner Sitzung vom 16. Juli 2024. Denn zurücknehmen wollte es die Strafe nicht.
Für alle drei genannten Taten bekam der 28-Jährige eine achtmonatige Haftstrafe ohne Bewährung aufgebrummt, nachdem die Bewährung zum Ende der Sitzung zurückgezogen wurde. Zudem muss er die Verfahrenskosten tragen.
Wiederholungsgefahr
Das durchaus überraschend harte Urteil fußt auch darauf, dass der Vredener etliche Vorstrafen inklusive Haftaufenthalten hat und seine Sozialprognose sowohl von der psychiatrischen Gutachterin als auch der Bewährungshelferin als nicht günstig eingestuft wurde.
Ganz im Gegenteil. Schon im ersten Strafverfahren schloss die Gutachterin nicht aus, dass es zu weiteren ähnlichen Taten kommen könnte, sollte sich dem Vredener wieder eine „günstige Gelegenheit“ bieten.
Tierquälerei in Vreden: Rinder am Antoniusheim geschlagen und getreten