Tierquälerei in Vreden Rinder am Antoniusheim geschlagen und getreten

Tierquälerei: Rinder am Antoniusheim geschlagen und getreten
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Erschreckende und grausamen Szenen haben sich im Rinderstall des Antoniusheimes in Vreden abgespielt. Szenen, die den Tieren große Schmerzen zugefügt haben sollen. Ihr Schreie zu nächtlicher Stunde sollen markerschütternd gewesen sein. Die Täter hatten es nicht weit zum Stall.

Die Tat selbst liegt jetzt schon knapp zwei Jahre zurück. Am 15. Januar 2022 gegen 23.30 verschafften sich zwei Bewohner des Antoniusheims unbefugt Zutritt zum Stall. Die Türen sollen nicht abgeschlossen gewesen sein. Warum nicht, ist bis heute unklar.

Anklagen erhoben

Fakt ist, dass sich jetzt einer der Männer (28) vor dem Amtsgericht Ahaus unter anderem wegen der Tierquälerei (Verstoß gegen das Tierschutzgesetz) verantworten musste. Sein Komplize wird wegen dieser Tat in einem gesonderten Verfahren strafrechtlich verfolgt.

Die nachfolgenden Schilderungen beruhen auf den Zeugenaussagen eines damaligen Mitarbeiters des Antoniusheims, der in besagter Nacht Dienst hatte und auch für die Sicherheit zuständig war. Der angeklagte Vredener äußerte sich nicht zur Tat, räumte aber ein, im Stall gewesen zu sein.

Aufmerksamer Zeuge

Dabei wirkte er wenig eloquent, bekam kaum einen zusammenhängen Satz raus und machte über weite Strecken einen geistig abwesenden Eindruck. Sein Blick war starr ohne jede Mimik. Seit Jahren ist er nach eigenen Angaben dem Drogenkonsum zugetan. Ebenso dem Alkohol.

Doch zurück zu den schlimmen Szenen im Rinderstall. Der „Nachtwächter“ wurde von einem Bewohner in seinem Büro angerufen, da dieser die Rinder zur nächtlichen Stunde schreien hörte. Das kam ihm verdächtig vor. Unverzüglich machte sich der Sicherheitsmitarbeiter auf den Weg in den Stall.

Antoniusheim in Vreden
Ein heute ehemaliger Mitarbeiter des Antoniusheimes beendete durch sein konsequentes und beherztes Eingreifen die nächtliche Tierquälerei. © Archiv

In der hell erleuchteten Stallgasse stieß er dann auf den Vredener und seinen Komplizen. „Die beiden hatten Spaß daran, die Tiere zu treten und zu schlagen“, erinnerte sich der Mitarbeiter im Zeugenstand. Die Rinder hätten „bestialisch geschrien“. Sie seien den Tritten und Schlägen – auch mit einer Futterschaufel – in ihrer Box „hilflos ausgeliefert“ gewesen.

Auch sollen die beiden Täter bei der Misshandlung „vor Freude gegrölt“ haben. Die Schilderungen des Ex-Mitarbeiters lösten auch beim Richter ein Kopfschütteln über die Tat aus. Beide Männer sollen während der Tat (stark) alkoholisiert gewesen sein.

Drei Taten angeklagt

Nur durch das konsequente Eingreifen des Mitarbeiters wurde die Misshandlung der Tiere, die sich mutmaßlich über etliche Minuten zog, gestoppt. Der Ex-Mitarbeiter verwies die Täter, von denen einer gewalttätig geworden sein soll, der Stallung und alarmierte die Polizei. Inklusive Anzeigenerstattung.

Der 28-jährige Vredener, der zudem wegen eines Fahrraddiebstahles und des Verstoßes gegen Führungsaufsicht angeklagt war, bekam für seine Tat(en) die Härte des Gesetzes zu spüren. Die Anregung der Verteidigung, das Verfahren einzustellen und stattdessen eine ambulante oder stationäre Drogentherapie anzuordnenden, wischte das Gericht zur Seite.

Symbolbild eines Rindes
Die Rinder waren in ihrer Stallung den Schlägen und Tritten der Täter hilflos ausgeliefert (Symbolbild). © DPA

„Es bedarf unbedingt einer Freiheitsstrafe, um Sie aufzurütteln“, adressierte der Richter den Vredener in seiner Urteilsbegründung. Für alle drei genannten Taten bekam der 28-Jährige eine achtmonatige Haftstrafe ohne Bewährung aufgebrummt. Zudem muss er die Verfahrenskosten tragen.

Das durchaus überraschend harte Urteil fußt auch darauf, dass der Vredener etliche Vorstrafen inklusive Haftaufenthalten hat und seine Sozialprognose sowohl von der psychiatrischen Gutachterin als auch der Bewährungshelferin als nicht günstig eingestuft wurde. Ganz im Gegenteil.

So schloss die Gutachterin sogar nicht aus, dass es zu weiteren – auch ähnlich gelagerten Taten – kommen könnte, so sich dem Vredener dafür wieder eine „günstige Gelegenheit“ bieten würde. Mit der nun anstehenden Haftstrafe wird dieses Risiko vorerst ausgeschlossen.