
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma Schmitz Cargobull (Symbolbild) in Vreden hat auf Ebay einen gestohlenen Firmen-Akku angeboten. Die Seriennummer verriet die Herkunft. © picture-alliance / dpa/dpaweb
Schmitz Cargobull entdeckt gestohlenen Akku bei Ebay-Kleinanzeigen wieder
Diebstahl
Schmitz Cargobull rollt auf allen Autobahnen Europas. Der Marktführer bei Lkw-Aufliegern richtet den Blick aber auch auf Details. Bei Ebay entdeckten Mitarbeiter einen gestohlenen Firmen-Akku.
Für 55 Euro hat ein mittlerweile entlassener Mitarbeiter der Firma Schmitz Cargobull in Vreden einen gestohlenen Akku auf der Internetplattform Ebay zum Kauf angeboten. Auf dem mitabgebildeten Foto war auch die Seriennummer des Akkus zu erkennen. Das entging aufmerksamen Mitarbeitern des Vredener Unternehmens nicht.
Die verglichen die Seriennummer mit den Inventarlisten des Unternehmens und stellten fest: Das Leasing-Gerät gehört noch bis 2024 zum aktiven Bestand. Der Diebstahl war zuvor noch gar nicht bemerkt worden.
Polizei stellt gestohlenen Akku sicher
Wer hinter der Ebay-Kleinanzeige steckte, war für Schmitz Cargobull aber nicht erkennbar. Das Unternehmen schaltete die Kriminalpolizei ein. Die ermittelte einen 44-jährigen Gronauer, der als Leiharbeiter bei dem Vredenern Werk arbeitete. Bei einer Hausdurchsuchung in Gronau wurde der Akku sichergestellt und inzwischen wieder an das Unternehmen übergeben.
Rechtlich hat der Fall indes ein komplizierteres Nachspiel. Am Dienstag (26. Juli) fand bereits zum zweiten Mal eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Ahaus statt. Eine dritte Verhandlung wird noch folgen. Der wegen Diebstahls angeklagte 44-Jährige bestritt, den Akku gestohlen zu haben.
Angeklagter will Akku gutgläubig gekauft haben
Vielmehr habe er ihn für 20 Euro von einem Kollegen gekauft. „Hätte ich gewusst, dass der Akku geklaut ist, dann hätte ich ihn nicht gekauft“, erklärte der Angeklagte. Er habe allerdings gewusst, dass der Akkus aus den Beständen der Firma stamme. Er habe gedacht, dass das Gerät ausgemustert worden sei.
Noch am Tag der Hausdurchsuchung wurde der 44-Jährige in der Firma zu einem Gespräch zitiert und anschließend zum Pförtner begleitet. Seinen Job war er los. Den hatte er nach eigenen Angaben im Gespräch mit seinen Chefs noch zu retten versucht. „Wenn ich Ihnen den Namen des Kollegen nennen, kann ich dann bleiben?“
Angeklagter nennt Namen des angeblichen Kollegen nicht
Diese Behauptung ließ sich am ersten Prozesstag nicht belegen oder widerlegen. Darum wurde der Prozess für diesen Dienstag erneut angesetzt – mit dem Personalchef, einem Logistiker und dem Betriebsratsvorsitzenden als Zeugen.
Die drei hatten an dem Gespräch teilgenommen. An den angebotenen „Deal“ erinnerter sich aber keiner. Der 44-Jährige habe lediglich einen Vornamen des angeblichen Kollegen nennen können.
Dennoch war dem Angeklagten aus Sicht des Richters und der Staatsanwaltschaft ein Diebstahl nicht nachzuweisen. Allerdings, so der Richter, hätte der 44-Jährige wissen können, dass es sich um ein gestohlenes Gerät handele.
Das sah auch die Staatsanwaltschaft so. Sie erhob daher eine neue Anklage wegen Hehlerei.
Hehlerei oder Diebstahl – „gehopst wie gesprungen“
„Für Sie ist das gehopst wie gesprungen“, erklärte der Richter dem Angeklagten. Um noch in der Verhandlung am Dienstag zu einem Urteil zu gelangen, hätte der Angeklagte seine Zustimmung zu dem Verfahren mit neuem Tatvorwurf geben müssen.
Die verweigerte der Angeklagte jedoch. Seine Anwältin erklärte, es solle erst noch der Ausgang eines anderen Verfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im August abgewartet werden.
Dass die verräterische Seriennummer des Akkus bei Ebay abgebildet wurde, wertete die Anwältin übrigens als ein Indiz für die Unschuld ihres Mandanten. „Er war gutgläubig. Sonst hätte er ja die Seriennummer ja nicht mitveröffentlicht.“
An dieser Interpretation hatte der Richter Zweifel. „Es kann ja auch einfach Unachtsamkeit gewesen sein.“ Eine Entscheidung wird erst eine dritte Verhandlung bringen. Die Verfahrensdauer konkurriert fast schon mit der Akkulaufzeit.